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Arbeiten unsere Gemeinden rechtsstaatlich korrekt?

Wie im Artikel erwähnt ist die Schreiberin Miteigentümerin des Maiensässes. Sie prangert nun den Ausbau an. Ausgebaut wurde wie sie schreibt das ganze Maiensäss und nicht nur ein Drittel. Wie kann so ein Umbau überhaupt erfolgen? Auf dem Baugesuch hätten alle Miteigentümer, so auch die Schreiberin, unterschreiben müssen. Aufgrund des Artikels gehe ich davon aus, dass die Schreiberin nicht mitunterzeichnet hat. Es kann nun doch nicht sein, dass die Gemeinde es akzeptiert, dass eine Baueingabe für das ganze Maiensäss nur von einem Miteigentümer (ohne Vollmacht der übrigen) unterzeichnet wird. Hat hier die Gemeinde bei der Prüfung des Baugesuches geschlampt, bewusst oder unbewusst? Es wäre nicht das erste Mal, dass Baugesuche in den Gemeinden nicht gesetzeskonform behandelt werden. Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass einzelne Gemeinden Baugesuche behandeln, obwohl nicht alle im Gesetz vorgeschriebenen Unterlagen vorliegen, dass die Gemeinde den Entscheid von Baueinsprachen verzögert, da der Baugesuchsteller ein wichtiger Arbeitgeber in der Region ist, dass in Einspracheentscheiden nicht auf alle Einsprachepunkte eingegangen wird, dass Gemeinden Einsprachen mit Auflagen an die Bauherrschaft erledigen ohne so den Einsprechern recht geben zu müssen. Die Konsequenz aus letzterem ist dann, dass die Einsprecher mit Einsprachekosten belastet werden. Ein elegantes a.m.S. nicht gesetzeskonformes Mittel, Einsprecher von Einsprachen abzuhalten. Die Aufzählung liesse sich noch beliebig weiter ergänzen. So läuft es heute in den Gemeinden, weit weg von rechtsstaatlichem Vorgehen und dies unter billigender Aufsicht des Kantons!

Peter Meister
11.09.25 - 09:16 Uhr
Leserbrief
Ort:
Chur
Zum Artikel:
Wie dreist dürfen Ställe in den Maiensässen umgebaut werden? / Online / 10.09.25
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Auf meinen Wanderungen treffe ich manchmal Eigentümliches an. Nicht weit von Haldenstein auf dem Weg zum Heraberg wurde ein Maiensäß abgerissen und durch ein hässliches Blockhaus ersetzt. Weiter oben wurde ein Stall von einzigartiger Architektur abgerissen und auf den Grundmauern ein hässliches, klobiges Blockhaus errichtet. Abgeschieden im Wald oberhalb des Schanfigger-Höhenwegs, zwischen dem Calfreiser- und Montalintobel wurde ebenfalls ein Blockhaus errichtet, dessen Funktion mir schleierhaft erscheint. Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass es für die Waldwirtschaft von Bedeutung ist, da in diesem Gebiet viele der Bäume sehr wahrscheinlich durch Schneedruck irgendwann zusammengebrochen sind und vermodern.
Ist das alles legal?