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Abstimmungen Flims: Zonenplan Beherbungszonen, Verkauf Waldhausarena

In den Beherbergungszonen sind max. Baumasse möglich, bis 21 m Höhe, entspricht 7-8 Etagen (wie Stennatürme) und im Grenzabstand von nur 5 m! Talseitig sogar plus 3m, d.h. insgesamt 24m Höhe und 8 Etagen sind erlaubt, plus Steildach mit Dachaufbauten! Dies bedeutet für alle Anrainer rund um diese Zonen eine massiv verschlechterte Wohnqualität ujnd ein massiver Wrerttverlust der Liegenschaften.Keine Besonnung mehr, kaum Tageslicht, keine Aussicht, wie unten an einer Staumauer. Die anliegenden Häuser werden massiv entwertet. Es handelt sich um 37 Parzellen = ca. 60 Häuser mit vielen Wohnungen. Noch ohne die vielen STGW-Eigentümer mitzuzählen. Ein grosser Teil von Flims Waldhaus ist betroffen (um das Parkhotel, Schweizerhof, Waldhausarena, Chesa, Adula, Cresta, Surselva). Diese massiven und hohen Baukörper haben die Zerstörung der Wohnqualität und des Ortsbildes zur Folge. Die ausländischen Investoren werden durch die drastisch höhere Ausnutzung den Gewinn maximieren zulasten der Anrainer.
Der Kaufvertrag ist zugunsten der Käufer ausgelegt. Es resultiert ein m2-Preis von 700 Fr. Der Marktpreis wäre ein Vielfaches davon, für diese Lage und die max. AZ von 1,4. Die Gewinnabgabe von max. 3 Mio ist minim zu den möglichen Verkäufen von Hunderten von millionenteuren Zweitwohnungen. Zudem ist das nur ein minimaler Beitrag an die Sanierungskosten des Parkhotels von ca. 50 Mio. Eine Pflicht zur Sanierung des Parkhotels fehlt. Was wenn lukrative Zweitwohnungen gebaut werden, das Parkhotel aber nicht renoviert wird? Da das Land verkauft wird (statt im Baurecht) hat die Gemeinde Flims nichts mehr in der Hand. Die Berücksichtigung des lokalen Gewerbes ist nur Wunschdenken, da dieses preislich nicht mit dem Ausland konkurrieren kann. An der Orientierungsversammlung vom 17. März 2025 kam deutlich zum Ausdruck, wie die stark betroffenen Eigentümer und Zweitheimische geringgeschätzt werden. Die Wortmeldung von einem Zweitwohnungsbesitzer hätte an dieser Infoversammlung angehört werden müssen.
Beide Vorlagen sind nicht ausgereift und weisen folgenschwere Mängel auf, daher zurück zum Absender.
B. Buchenel, Dipl. Arch. ETH

Beatrice Buchenel
08.04.25 - 13:53 Uhr
Leserbrief
Ort:
Flims Waldhaus
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