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weiterhin Ruhegehälter Regierungsràte -nein danke!

Lebenslange Ruhegehälter für lediglich max. 12 Jahre Regierungsratstätigkeit von max. Fr.115'000 p.a. sind eine absolute Zumutung. Dazu kommen im Pensionsalter neben AHV auch Pensionskassengelder aus dem Beruf vorher, dann als Regierungsrat und aus der Tätigkeit nachher bis zum Pensionsalter, also total fürstliche Beträge. Das derzeitige Jahresgehalt eines Bündner Regierungsrates beträgt über Fr. 270'000 p.a. plus weitere Vergünstigungen. Das Argument der Regierung für eine Beibehaltung der Ruhegehälter ist u.a., dass es ab 55 schwieriger wird eine neue Stelle zu finden. Die Realität bei Bündner ex-Regierungsräten/innen sieht aber anders aus: Selbständigkeit in Form von Kanzleien, begehrt als Verwaltungsräte etc. Die von der Regierung vorgeschlagenen Regelung für Ausscheiden über 57 Jahre (ab Ausscheiden bis zum Pensionsalter ein Ruhegehalt) ist daher absolut abzulehnen.
Auch die gewünschte Regelung für Ausscheiden unter 57 Jahre (3 Jahre ein Ruhegehalt als Austrittsentschädigung) ist nicht akzeptabel. Wieviele in der Privatwirtschaft bekommen eine solche?
Das Bündner Parlament wird hoffentlich diese Ungerechtigkeit gegenüber unseren Bündner Arbeitstätigen klar ablehnen, sonst werden wir es an der Urne wuchtig ablehnen!!
Dr.oec. W.Lichtenberger, Landquart

Walter Lichtenberger Dr.oec.
13.03.25 - 11:28 Uhr
Leserbrief
Ort:
Landquart
Zum Artikel:
Regierung will Ruhegehalt retten
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Man kann sich gut vorstellen, dass ein Regierungsrat bei seinem Gehalt genügend Geld zurücklegen kann, um im Alter die Einkünfte aus Pensionskasse und AHV aufzustocken. Wenn schon Ruhegehalt, könnte man dieses auch auf einen realistischen Betrag kürzen, etwa 5000 Fr. pro Amtsjahr, so dass ein Regierungsrat nach zwölf Amtsjahren 60'000 Fr. erhielte.