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Volksabstimmung unerwünscht?

Volksabstimmung unerwünscht?
Im Februar 2025 hat sich die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats (APK-N) mit der Frage befasst, welchem Referendum das institutionelle Abkommen mit der EU unterstellt werden soll. Mit 15 zu 10 Stimmen entschied die Kommission, dass die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein obligatorisches Referendum nicht erfüllt sind. Grundlage dieses Entscheids war ein Gutachten des Bundesamts für Justiz, unter der Führung von Bundesrat Beat Jans (SP). Bemerkenswert ist jedoch, dass diese Entscheidung ohne Kenntnis des über 700 Seiten langen Vertragstextes getroffen wurde. Zudem wurden in der Vergangenheit bedeutende Staatsverträge dem obligatorischen Referendum unterstellt - etwa das Freihandelsabkommen mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (1972) oder der EWR-Beitritt (1992). Das EU-Abkommen geht klar über ein reines Wirtschaftsabkommen hinaus: Bestimmungen zur Streitschlichtung durch den EU-Gerichtshof oder die Pflicht zum Nachvollzug von EU-Recht greifen tief in die verfassungsmässigen Kompetenzen von Volk und Kantonen ein. Daher ist die Frage des Referendums nicht nur rechtlicher, sondern auch demokratiepolitischer Natur – sie berührt die Grundprinzipien des föderalistischen Staatsaufbaus und des Volkswillens. Die Art des Referendums ist entscheidend: Ein obligatorisches Referendum erfordert zwingend eine Abstimmung von Volk und Ständen, während ein fakultatives Referendum zunächst eine Unterschriftensammlung voraussetzt, um eine Volksabstimmung überhaupt zu ermöglichen. Der Bundesrat wird sich dazu im Rahmen der Vernehmlassung äussern, das letzte Wort hat jedoch das Parlament. Es bleibt zu hoffen, dass zumindest dieses unseren föderalistischen Errungenschaften gerecht wird und deren Aushebelung nicht zulässt.
Gabriela Menghini-Inauen, Grossrätin

Gabriela Menghini-Inauen
18.02.25 - 17:41 Uhr
Leserbrief
Ort:
Poschiavo
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Antwort an Reuss:
Es ist wichtig zu verstehen, dass Sokrates die Demokratie nicht unbedingt "hasste", sondern sie kritisch betrachtete. Seine Haltung zur Demokratie war differenzierter und komplexer, als es der Begriff "Hass" vermuten lässt.

Sokrates' Kritik an der Demokratie basierte auf mehreren Punkten:

1. Unwissenheit der Masse: Sokrates glaubte, dass die Mehrheit der Bevölkerung nicht über ausreichendes Wissen und Weisheit verfüge, um wichtige politische Entscheidungen zu treffen.

2. Mangel an Expertise: Er argumentierte, dass nur diejenigen mit echtem Wissen und Tugend Entscheidungen für die Gemeinschaft treffen sollten, was in einer Demokratie nicht immer der Fall ist.

3. Gefahr von Fehlentscheidungen: Sokrates sah die Risiken von spontanen, emotionsgetriebenen Entscheidungen in der Demokratie, die zu schwerwiegenden Fehlern führen können[.

4. Fokus auf Sachentscheidungen: Sokrates stellte das Prinzip der Sachentscheidung über das der Mehrheitsentscheidung, was einen grundlegenden Konflikt in der Demokratie darstellt.

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass Sokrates nicht eindeutig gegen die Demokratie war. Er forderte kritisches Denken und Orientierung an der Gerechtigkeit, was als Grundlage für eine funktionierende Demokratie gesehen werden kann. Sokrates' Hauptanliegen war es, ein übergeordnetes Recht zu wahren und seinen Mitbürgern als Vorbild zu dienen, unabhängig von der Regierungsform.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Sokrates die Demokratie nicht hasste, sondern ihre Schwächen erkannte und kritisch hinterfragte, um eine gerechtere und weisere Gesellschaft zu fördern.
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