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Papiertiger Öffentlichkeitsgesetz

Das Öffentlichkeitsgesetz wird in den einzelnen Verwaltungsabteilungen des Kantons sehr unterschiedlich und zum Teil willkürlich eingesetzt. Einzelne zeigen sich transparent, andere mauern wie es nur geht. Meine eigenen Erfahrungen und diejenigen eines Bekannten zeugen davon. Letzterem wurden schon Unterlagen zum Thema Wolf verweigert mit der lapidaren Begründung, diese Unterlagen würde man nur Umweltschutzverbänden aushändigen. So eine Einschränkung liest man im Gesetz aber nicht. Andere Ausreden waren, das Dokument sei Bestandteil eines Verwaltungsaktes. Welches Dokument ist im weitesten Sinne nicht Bestandteil eines Verwaltungsaktes? Mit dieser Begründung kann jedes Gesuch abgelehnt werden. Das Öffentlichkeitsgesetz wie es der Kanton kennt ist ein Papiertiger sondergleichen. Nur schon die Tatsache, dass keine Schlichtungsstelle eingerichtet wurde zeigt, dass die Politik, Regierung und Verwaltung kein Interesse haben, Dokumente offenzulegen. Wenn heute ein Gesuch abgelehnt wird, muss man vor das Verwaltungsgericht gehen und dort zuerst mal einen saftigen Kostenvorschuss von mehreren tausend Franken leisten. Welcher Bürger macht das schon? Unsere möchtegern Volksvertreter hätten es in den Händen, für wahre Transparenz zu sorgen. Wie in anderen Sachfragen auch, futieren sie sich jedoch um die Meinung/Anliegen des Volkes. Bananenrepublik Graubünden wie sie leibt und lebt!

Peter Meister
03.02.25 - 16:57 Uhr
Leserbrief
Ort:
Chur
Zum Artikel:
Der zaghafte Bündner Weg zu mehr Transparenz, Online, 02.02.25
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