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Luchsabschuss

Liebe Wildtierfreunde,

der erste Beitrag über die "irrtümliche" Tötung von 3!! Luchsen im Rahmen einer geplanten jagdlichen Wolfshinrichtung ist wirklich bizarr und legt nahe, dass hier vorsätzlich 3 Luchse geschossen wurden. Die Selbstanzeige dient wohl dem Anschein, dass das nicht mit Absicht geschehen sein kann.
Ein "Wildhüter" kann einen Luchs definitiv nicht mit einem Wolf verwechseln - auch nicht bei Nacht - wenn er mit Wärmebildtechnik jagt. Er muss die Tiere zumindest so gut gesehen haben, dass es ihm möglich war, tödliche Treffer anzubringen. Der Luchs unterscheidet sich aber wesentlich vom Wolf: abgesehen von unterschiedlichen Körperproportionen hat er einen deutlich kürzeren Kopf und einen Stummelschwanz; d.h. die Silhouetten sind - besonders für einen Wildhüter - nicht zu verwechseln (er muss wissen, dass in der Region auch Luchse zu Hause sind). Abgesehen davon flieht jeder Wolf augenblicklich über eine größere Strecke, sobald der erste Schuss fällt, d.h. der Schütze hätte maximal einen Wolf schießen können, während der Luchs sich u.U. nur duckt oder ein kurzes Stück wegsprintet, weshalb es dem Täter möglich war, 3 der Tiere zu schießen. Dazu kommt, dass Jungluchse mit der Mutter und nicht mit dem Vater unterwegs sind. Sie können demnach nicht am selben Ort geschossen worden sein. Nach dem ersten Schuss muss sich der Schütze aber vergewissert haben, was er da geschossen hat und festgestellt haben, es handelt sich um einen Luchs. Unter diesen Umständen weiter auf gleichartige Objekte zu schießen, kann nur Vorsatz sein.

Astrid Wallier
04.12.24 - 08:16 Uhr
Leserbrief
Ort:
Scuol
Zum Artikel:
Bündner Wolfsregulation… 27. November
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Auf den Punkt gebracht. Die Bündner Verantwortlichen scherren sich einen Deut um Gesetz und Meinungen. Nach Pro Natura, WWF und Gruppe Wolf Schweiz, ist auch der Nationalpark durch seine weiche Haltung vorgeführt worden. Was ist die Lösung? Obligatorischer Herdenschutz und keine Entschädigungen mehr, sollte dieser Schutz nicht gewährleistet sein.