Gesetze für einen menschen- und umweltfreundlichen Stadtverkehr
Unnötige Aufregung?
Robert Spreiter verteidigt in einem Leserbrief das Vorgehen der Mitte-Fraktion und Mitunterzeichner im Gemeinderat zur Aufhebung des Gesetzes für einen menschen- und umweltfreundlichen Stadtverkehr. Unter anderem schreibt er, das Gesetz aus dem Jahre 1989 sei mehrheitlich bereits umgesetzt, veraltet oder völlig überholt. Wer das Gesetz liest, merkt schnell, dass es weder umgesetzt, veraltet und schon gar nicht überholt ist. Dieses Gesetz ist eigentlich für jede Zeit gültig. Es sollte bei jeder Weiterentwicklung der Stadt beachtet werden. Der Hinweis (welcher auch vom Stadtrat gemacht wird), die laufende Totalrevision der Grundordnung biete aktuell die grosse Chance, die Gesetzesgrundlagen auf den neusten Stand zu bringen, zielt daneben. Von den sieben Artikeln im Gesetz hat lediglich Art. 2 Velo- und Fussgängerrouten, einen Bezug zur Grundordnung, nämlich zum generellen Erschliessungsplan. Alle anderen Bestimmungen beziehen sich auf Verkehrsberuhigung, -reduktion und öffentliche Verkehrsmittel.
Ich denke nicht, dass Herr…
Ich denke nicht, dass Herr Spreiter sich die Mühe gemacht hat, die Mobilitätstrategie Chur 30 zu lesen. Darin rechnet man nämlich bis 2035 mit einer Verkehrszunahme von 30% auf der Kantonsstrasse (Ringstrasse) sowie 25% auf den übrigen Strassen. Um den Verkehr auf der z.B. Masanserstrasse zu beruhigen, wird der Bau von zusätzlichen Strassen in Betracht gezogen, was zu einer Zunahme des Verkehrs in Wohnquartieren zur Folge hätte. Das ist die Interpretation des Stadtverkehrsgesetzes der Bürgerlichen.
Ich habe den Eindruck gewonnen, dass die meisten Politiker sich schlecht informieren. Sie haben ihre spezifischen (Partikular)Interessen, wo sie sich etwas auskennen, aber sonst folgt man einfach der «Party Line». Wie öde!