Stadtverkehrsgesetz
Stadtverkehrsgesetz adieu?
1989 hat das Churer Stimmvolk mit dem Stadtverkehrsgesetz die städtische Politik beauftragt, die Quartiere flächendeckend zu verkehrsberuhigen. Auch hat der Bund in seiner Lärmschutzverordnung alle Strasseneigentümer, also auch die Stadt Chur, verpflichtet, ihre lärmbelasteten Strassen lärmmässig zu sanieren. Dass dazu Tempo 30 das zweckmässigste und weitaus günstigste Mittel darstellt, ist unbestritten. Führen Sie sich den Lärmbelastungskataster der Stadt Chur zu Gemüte. Würde die Stadtpolitik sowohl das Stadtverkehrsgesetz als auch die Lärmschutzverordnung ernst nehmen, würde in den städtischen Quartieren schon seit Jahren flächendeckend Tempo 30 gelten. Aber autoverliebte Politiker sind ja nicht blöd. Ihr aktuelles Rezept: Heben wir doch einfach das Stadtverkehrsgesetz auf, dann haben wir Ruhe. Ruhe? Nein, einfach weiterhin übermässigen Lärm in den Wohnquartieren.