Krankenkassenobligatorium
Natürlich ist der Vorschlag der Zürcher Gesundheitsdirektorin, das Krankenkassenobligatorium abzuschaffen, absurd.
Ohne Obligatorium würden kranke, beeinträchtigte und ältere Menschen kaum noch eine Versicherung finden, die sie annimmt. Eine Wahl hätten nur noch die sogenannten guten Risiken. Und was würde mit einer nicht versicherten Person passieren, wenn sie erkrankt oder verunfallt?
Die Zweiklassenmedizin wäre Realität.
Der von Herrn Steinmann ebenfalls kritisierte Vertragszwang schützt die Gesundheitsfachpersonen und gewährleistet den Patientinnen und Patienten Wahlfreiheit. Die Kosten werden durch die Tarife geregelt, die Mär vom überteuerten Spezialisten, der als Kostentreiber fungiert, trifft nicht zu.
Wo man den Hebel allerdings ansetzen kann, ist bei der Krankenkassen- und Pharmalobby. Und bei Fehlanreizen, die zu unnötigen Behandlungen und Eingriffen führen, die das Leiden der Betroffenen weder zu lindern noch sie zu heilen vermögen. Es wäre deshalb beispielsweise an der Zeit, das Fallpauschalensystem gründlich zu überdenken und am besten ausser Kraft zu setzen.
Ich finde dass Problem mit…
Ich finde dass Problem mit den höheren Kosten aufgrund der Zuwanderung sollte insofern geregelt werden dass unsere Sozialversicherungen und Krankenkassen geschützt werden, indem kein Anspruch geltend gemacht werden kann bei unregelmässiger Tätigkeit in der Schweiz innerhalb der ersten 2 Jahre.
Keine IV, keine Arbeitslosengelder, keine Sozialämter und keine Kostenübernahmen durch unsere Krankenkassen.
Wenn jemand- in diesem Fall…
Wenn jemand- in diesem Fall Zugewanderte in diesen ersten beiden Jahren erkranken oder gebären würde, soll sie demnach nicht versorgt werden? Wie stellen Sie sich das praktisch vor?
Zudem beziehen diese ja nicht einfach Leistungen, sondern zahlen auch in unsere Sozialwerke ein und finanzieren unseren Staatshaushalt mit.