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Verrechnungssteuer

Leserbrief

Nein zur Abschaffung der Verrechnungssteuer
Lassen wir uns nicht täuschen: Für den gewöhnlichen Bürger mit seinem Sparbüchlein oder vielleicht ein paar Partizipationsscheinen der Kantonalbank bleibt alles beim Alten. Abgeschafft werden soll die Verrechnungssteuer nur auf Zinsen von neu herausgegebenen Obligationen. Dies betrifft nur Grossfirmen, auch keine KMU’s.
Die Verrechnungssteuer wurde eingeführt zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung. Wer seine Zinseinkünfte ehrlich deklariert hat , bekommt die Steuer zurück vergütet.
Gewinner der Vorlage wären lediglich die Banken, die mit Obligationsemissionen Geschäfte machen. Helfen wir den Banken, sich endgültig vom Geschäft mit der Steuerhinterziehung zu verabschieden. Stimmen wir am 25.September mit Überzeugung nein zur Abschaffung der Verrechnungssteuer.

Georg Weber
14.09.22 - 14:45 Uhr
Leserbrief
Ort:
Chur
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