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Auf den Zufall IST Verlass!

Im Wochenkommentar der «Südostschweiz» vom Samstag 2. Oktober wird die Justizinitiative thematisiert, über die wir im November abstimmen werden. Es geht darum, dass die Mitglieder des Bundesgerichts per Los bestimmt werden, aus geeigneten Kandidaten, die vorher von einer Expertenkommission des Bundesrates nominiert wurden. Heute wird das Gericht durch das Parlament gewählt und damit durch die Parteien. Ein Gericht ist aber keine politische Behörde und sollte damit dem Einfluss der Parteien entzogen werden. Im Kommentar wird die Meinung vertreten, dass man bei der Besetzung des Bundesgerichts neben der Vertretung aller Sprachregionen auch auch die Vertretung aller Geschlechter schauen solle und dass beides nicht dem Zufall überlassen werden könne, weil auf den Zufall kein Verlass sei. Das ist aus zwei Gründen falsch. Wenn wir eine angemessene Vertretung der Sprachregionen und der Geschlechter fordern, dann beginnt das Geschacher bereits wieder. Wieso nicht auch Kanton, Stadt/Land, Alter oder politische Partei berücksichtigen? Zweitens ist auf den Zufall unbedingt Verlass! Das Losverfahren garantiert, dass alle (Sprach)Regionen, Geschlechter, Alter, Parteien, etc. genau so berücksichtigt, wie diese Eigenschaften unter den Nominierten vertreten sind. Weil aber die Nomination durch Experten und nicht Parteien erfolgt, würde die Macht der politischen Parteien eingeschränkt und das Gericht in seiner politischen Unabhängigkeit gestärkt. Welches Bundesgericht wollen Sie: Eines mit fähigen Personen oder mächtigen Parteien?

Christian Stricker
04.10.21 - 08:48 Uhr
Leserbrief
Ort:
Davos
Zum Artikel:
SO Samstag 2. Oktober, Kommentar R. Furter, "Auf den Zufall ist kein Verlass"
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