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Grosser Rat: Ausschluss der Parteilosen

Am 13.Juni stimmen wir über eine Aenderung der Kantonsverfassung ab. Darin wird festgelegt, dass bei der Wahl in den Grossen Rat Mindestquoren angewandt werden können. Wird diese Verfassungsänderung vom Stimmvolk angenommen, können Minderheiten und Parteilose vom Grossen Rat ausgeschlossen werden. Der Gesetzesentwurf sieht solch ein Mindestquorum bereits vor. Zwar hat das Bundesgericht festgestellt, dass das heutige Bündner Wahlsystem verfassungswidrig ist. Es hat aber nicht verlangt, dass man Minderheiten von der Wahl ausschliessen muss. Bei den Parteilosen dürfte es sich sogar um die Mehrheit der Bevölkerung handeln, denn vermutlich ist die Mehrheit nicht Mitglied einer Partei.
Bei dieser Verfassungsänderung handelt es sich offensichtlich um eine Diskriminierung. Man kann sich sogar fragen, ob das nicht Art.8 der Bundesverfassung widerspricht, wo festgelegt ist, dass niemand diskriminiert werden darf wegen der weltanschaulichen oder politischen Ueberzeugung.
Im Abstimmungsheft wird argumentiert, dass dadurch die Handlungsfähigkeit und Effizienz des Grossen Rates sicher gestellt werde. Dabei wird ausser Acht gelassen, dass Parteilose in Kreisen mit nur einem Vertreteranspruch gewählt werden können. Ausgeschlossen werden somit nur Klein-Parteien und alle Parteilosen der übrigen Kreise.

Josef Kuhn
04.06.21 - 14:46 Uhr
Leserbrief
Ort:
Domat/Ems
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Grosser Rat: Ausschluss der Parteilosen
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