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CO2-Gesetz: Fakten statt halbwahre Behauptungen!

Bei der CO2 -Abgabe handelt es sich nicht um eine Steuer, sondern um eine Lenkungsabgabe, die als Hauptzweck nicht die Erzielung von Staatseinnahmen hat, sondern in erster Linie das Ziel verfolgt, das Verhalten der Konsumenten und Kosumentinnen in eine bestimmte, vom Gesetzgebern gewünschte Richtung zu lenken und kommt insbesondere dann zum Zug, wenn ein Marktversagen im Zusammenhang mit externen Effekten vorliegt. Beim Klimaschutz liegt das Marktversagen darin, dass der Ausstoss von CO2 keinen oder einen zu tiefen Preis für den Emittenten hat, die Kosten der Schäden (z.B. fortschreitender Klimawandel) durch das CO2 jedoch durch die Allgemeinheit getragen werden muss. Deshalb soll – wer CO2 ausstösst – mehr dafür bezahlen und sein Verhalten deshalb zu weniger CO2-Ausstoss gelenkt werden. Zwei Drittel der Abgabe wird über die Verbilligung der Krankenkassenprämien wieder an die Bevölkerung zurückerstattet.
Auch Mieter können sich für weniger CO2-Ausstoss stark machen und gleichzeitig profitieren: Sie sollten vermehrt bei ihren Vermietern vorstellig werden, dass alte Ölheizungen durch Wärmepumpen mit Photovoltaik oder, wo dies nicht möglich ist, mit Holzpellets- oder Holzschnitzelheizungen ersetzt werden. Für Mehrfamilienhäuser gibt es viele Firmen, welche dazu Contracting-Lösungen anbieten: Die Firma investiert in die neue Anlage und betreibt diese auch während der gesamten Laufzeit (inkl. Abrechnungserstellung pro Wohnung). Das ist sogar oft günstiger als vorher für die Mieter und der Vermieter muss kein Geld in die Hand nehmen. An vielen Orten bietet sich alternativ der Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz an. Alle diese Varianten sind mit Energieträgern aus der Region möglich statt Importen von Erdöl oder Erdgas. Jetzt merken Sie wohl auch, wieso die Öl-Lobby das Gesetz bekämpft! Wollen wir wirklich jedes Jahr rund 8 Milliarden Franken für den Ölimport in Terrorstaaten wie Saudi-Arabien, Iran, Russland oder Weissrussland schicken? Oder wollen wir nicht die Chancen für das lokale Gewerbe nutzen und die Arbeitsplätze im Cleantechbereich in der Schweiz schaffen sowie im Energiebereich unabhängig werden ? Deshalb Ja zum CO2-Gesetz!

Thomas Tribelhorn, Präsident GLP Baselland, Rünenberg

Thomas Tribelhorn
28.05.21 - 10:39 Uhr
Leserbrief
Ort:
Rünenberg
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Danke für diese Fakten. Für mich eigentlich eine frage der Logik, das man hier ein Ja stimmt. Vieles ist wiedermal (mit falsch Aussagen ala SVP) Angst macherei. Und wenns um as paar Fränkli goht (für a guati sach) isch bi vielna halt fertig lustig. Sehr schade!

Sehr geehrter Herr Tribelhorn. Ihre Ausführungen mit den aufgezeigten Alternativen in Ehren, aber es wird Fälle und das sind nicht wenige geben, in denen diese Alternativen nicht zur Verfügung stehen oder der Hauseigentümer schlichtweg nicht die Finanzen hat, um seine Heizung umzurüsten. Ich rede jetzt mal fürs Berggebiet. Bestehende Mehrfamilienhäuser mit Erdwärme zu versorgen ist eine Utopie, da auf dem bestehenden Boden in den allermeisten Fällen zu wenig Platz für die notwendigen Bohrungen zur Verfügung steht. Mit Luft-Wasser-Wärmepumpen können Sie im Berggebiet kein Mehrfamilienhaus beheizen (zu wenig Leistung). Wärmeverbünde sind auch noch eine absolute Ausnahme. Für Pellet- und Holzschnitzelheizungen fehlt schlichtweg der Lagerplatz für das Brennmaterial. Contracting für eine Mehrfamilienhaus mit z.B. 8 Wohnungen. Das rentiert sich für die Contracting-Firma nicht bzw. die sind an so kleinen Anlagen kaum interessiert. Und last but not least: Denken Sie mal an ein Renternpaar ohne grössere Ersparnisse, das im eigenen abbezahlten Haus von der AHV-Rente und einer PK-Rente lebt. Wie sollen diese die Umstellung finanzieren? Banken geben Rentnern im Normalfall keine Hypotheken, oder aber verlangen sehr hohe nicht finanzierbare Amortisationen. Was sagen Sie diesem Rentnerpaar? Das CO2-Gesetz geht hier bedeutend zu weit. Ich befürworte, dass für Eigentümer, die umstellen wollen, grosszügige Förderbeiträge ausbezahlt werden. Ob ein Eigentümer aber umstellen will oder nicht, soll ihm überlassen werden. Ein Umstellungs-Diktat darf es jedoch nicht geben. Ueber Ausnahmefälle habe ich noch keine einzige Diskussion gehört. Wie stellt sich die Politik dazu? Mich würde das wirklich Wunder nehmen, weil darüber nicht diskutiert wird (siehe auch ihr Leserbrief).

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