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Kirchturm Ftan

Der Gemeinderat von Scuol hat die Fragen und deren Abfolge bei der Entscheidung über die Bewilligung von Mobilfunkantennen aussen am Kirchturm von Ftan noch immer nicht begriffen:
Bevor sich der Gemeinderat als Baubehörde mit 5G auseinandersetzt, muss entschieden werden, ob Scuol sein empfindliches Baudenkmal Swisscom zur (Mit-)Benützung überlassen soll. Dieser Entscheid hat nichts mit den umstrittenen Strahlengrenzwerten und der dereinstigen Rechtsprechung des Bundesgerichts zu tun. Es besteht kein Rechtsanspruch von Swisscom.
Damit ein solches Baugesuch behandelt werden darf, bedürfte es eines vorgängigen Gemeindebeschlusses über einen Mietvertrag zwischen Scuol und Swisscom. Da die Nutzung des Kirchturms zur Zweiwegkommunikation (Telefonie und Internet) nicht in seine Zweckbestimmung fällt, steht dieser Entscheid nach Art. 44 Ziff. 9 der Gemeindeverfassung der Gemeindeversammlung zu. Bevor diese zugestimmt hat, darf die Exekutive ein Baugesuch auch nicht namens der Gemeinde als Grundeigentümerin mitunterzeichnen. Auf das von der Swisscom gestellte Baugesuch für Mobilfunkantennen am Kirchturm von Ftan darf daher heute - unabhängig von der Frage 4G oder 5G und einem Moratorium - nicht eingetreten werden. Stellt der Gemeinderat aber den Schutz des Ortsbildes über den Profit, kann er schon heute gegen diesen Standort entscheiden und den Abschluss eines Vertrags mit Swisscom ohne weiteren Verzug in eigener Kompetenz definitiv ablehnen.
Beat Hauri aus Ftan/Zumikon

Beat Hauri
04.04.21 - 12:23 Uhr
Leserbrief
Ort:
Ftan
Zum Artikel:
Scuol verlängert 5-G-Moratorium, Südostschweiz 1. April 2021
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