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Der Kanton soll sich bitte erklären ...

... warum bei der Umweltverschmutzung im Spöl weiter zugeschaut wird. Im Jahr 2016 kam es zum Vorfall und bis heute ist nichts geschehen. Es wird auf Rechtsstreitigkeiten zwischen dem EKW und der ausführenden Unternehmung verwiesen. Das ist im vorliegenden Fall jedoch gar nicht relevant. Die Umweltverschmutzung ist nachgewiesen und deren Beseitigung muss vom Kanton nur aufgrund des Gesetzes durchgesetzt werden. Dieser Wille fehlt. Warum? Die Antwort darauf ist uns der Kanton (immer noch) schuldig. Warum wird das Gesetz nicht durchgesetzt? Der Werkeigentümer (EKW) haftet, Punkt. Ob dieser einen Regress auf die ausführende Firma nehmen kann, hat den Kanton nicht zu interessieren. Der Kanton muss das Recht durchsetzen, nichts anders. Wenn bei einem kleinen Liegenschaftsbesitzer z.B. der Heizöltank undicht ist, lässt der Kanton dann auch die Ausrede zu, es müsse zuerst die Verantwortlichkeit abgeklärt werden und erst Jahre später wird dann das Leck behoben? Wohl kaum! Die Kleinen werden an die Kandare genommen, die Grossen lässt man laufen. Das zeigt der vorliegende Fall wieder einmal exemplarisch. Und ich prophezeie schon heute, dass diese Sanierung entweder verjährt oder vom Steuerzahler übernommen werden muss. Wetten?

Peter Meister
15.03.21 - 11:42 Uhr
Leserbrief
Ort:
Chur
Zum Artikel:
Jetzt wird der Umweltskandal im Spöl zur Sache des Bundes, GR, 15.03.21
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