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Verfassungsrevision Malans: Demokratie im Schnellverfahren

Auf einen vom Malanser Gemeindevorstand selber ausgearbeiteten Revisionsentwurf konnte man letztes Jahr schriftlich reagieren, und erhielt nach drei Monaten eine detaillierte Rückmeldung. Doch auf das mehrfach geäusserte Anliegen zur Einsetzung einer Verfassungskommission wurde nicht eingegangen. Der Gemeinderat bestimmte, dass drei der Anliegen am 21. März zur Abstimmung gebracht werden. Darunter ist eine von ihm selber angestrebte Änderung.
- Der Schulrat – bisher durch die Stimmbevölkerung gewählt - soll durch eine Schulkommission ersetzt werden. Ihr Wahlrecht beansprucht der Gemeindevorstand für sich.
- Die Einführung des Stimmrechts für Ausländerinnen und Ausländer lehnt der Gemeindevorstand ab. Er schreibt in seiner Botschaft an die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger immerhin, dass es unter den 2'475 Einwohnerinnen und Einwohner nur 218 Leute betrifft, darunter zurzeit 189 Volljährige. Er verweist als Ablehnungsgrund diffus darauf, dass es «die Gemeinden in der näheren Umgebung» nicht hätten. Unerwähnt bleibt, dass bereits 30 Bündner Gemeinden das Ausländerstimmrecht erfolgreich eingeführt haben.
- Die Einführung von Urnenabstimmungen statt Gemeindeversammlungen wird gut ausgeführt und differenziert für Wahlen und Sachgeschäfte zur Abstimmung gebracht. Gerade die coronabedingt schriftlich durchgeführte Urnenwahl hat sich kürzlich sehr bewährt: Wahlbeteiligung bei knapp 50% statt den üblichen 9-20% bei Gemeindeversammlungen. Doch der Gemeinderat will keine Urnenabstimmungen, nicht einmal für Wahlen.
Sehr speziell ist schliesslich, dass vier von fünf Mitgliedern des Gemeindevorstandes gar nicht mehr zur kürzlichen Neuwahl angetreten sind. Sie definieren jedoch noch kurz vor ihrem Abtritt den Inhalt dieser Verfassungsrevision.
So entstehen weder zeitgemässe Neuerungen noch wird die Dorfdemokratie gestärkt.

Kaspar Schuler
14.03.21 - 19:25 Uhr
Leserbrief
Ort:
Malans GR
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