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Härtefallhilfe ist nicht gleich Schadenersatz

Die Kantonsregierung hat am letzten Freitag die Kriterien für die Beanspruchung von Härtefallmassnahmen für die behördlich geschlossenen Gastronomiebetriebe veröffentlicht. Als Bemessungsgrundlage wird die wirtschaftliche Einbusse während der Pandemiephase genommen. In den Publikationen des Kantons ist der Fixkostenanteil zwar noch nicht beziffert. Die kolportierten 15% Fixkostenanteilentschädigungen entsprechen jedoch nicht dem durch die Schliessungsanordnung entstandenen Schaden.
Zieht man gemäss dem anerkannten Branchenspiegel von GastroSuisse die Waren- und Lohnkosten sowie die Eigenkapitalkosten ab, bleiben in den letzten erhobenen Jahren 2017 und 2018 umsatzanteilige Kosten von 31.0% und 31.6% übrig. Im Jahre 2020 dürften diese aufgrund der Schutzkonzept-Massnahmen noch höher gewesen sein.
Als der Kanton Graubünden anfangs Dezember für uns überraschend die Gastronomiebetriebe in der wichtigsten Zeit (Weihnachts-, Jahresabschlussessen etc.) für zwei Wochen geschlossen hat, haben wir zähneknirschend mitgemacht. Da damals mit der Rettung des kantonal wichtigen Festtagesgeschäftes argumentiert wurde, gingen wir davon aus, dass wir für diesen wirtschaftlich begründeten Entscheid auch wirtschaftlich korrekt entschädigt werden. Dass die Restaurateure nun aber für diese Solidarität nur mit der Hälfte der Schadensdeckung rechnen können, ist nicht fair.
Es ist beschämend, auf diese Art für unser Recht kämpfen zu müssen. Eigentlich dürfte man erwarten, dass beim Fällen eines Entscheides auch die Kosten berücksichtigt und diese den Geschädigten proaktiv erstattet werden.
Die Hoffnung, dass der offizielle Entscheid die korrekte Entschädigung vorsieht, besteht noch. Gross ist auch die Hoffnung, uns endlich wieder mit dem auseinanderzusetzen, was wir am besten können: Gäste bewirten, Mitarbeitenden Beschäftigung geben und Lieferanten wieder liefern lassen zu können. Wir geben die Solidarität mit gelebter Gastfreundschaft und einer funktionierenden Branche wieder zurück!

Vorstand GastroChur und Region: Simon Schwegler, Horst Salutt, Gion Rudolf Trepp, Toni Curdin Foppa
27.01.21 - 16:13 Uhr
Leserbrief
Ort:
Chur
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Schadenersatz gilt für jeden Betrieb, ob profitabel oder nicht und zwar inklusive
Gewinn = 100 %. Danke an alle Freizeitjuristen, wäre schön wenn nicht ständig an den Formularen zur Einrreichung rumgeschraubt würde.
Warum profitieren bei Covid 19 einzig und allein die altbekannten „Sesselpfurzer“?