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Der Wolf und das neue Jagdgesetz

Eine Bemerkung zur Regulierung von geschützten Tierarten. Es wird gesagt, dass die Regulierung beim Steinbock relativ einfach funktioniere und deshalb beim Wolf auch möglich sei. Da werden aber Äpfel mit Birnen verglichen. Steinböcke fressen Gras und reissen keine Wild- und Haustiere. Ebenfalls sind Steinböcke sehr standorttreu, weil sie ihrem Futter nicht hinterherrennen müssen. Wölfe hingegen sind Fleischfresser. Ihre natürliche Beute sind vor allem Fluchttiere wie Hirsche, Rehe und Gämse. Dass sie auch Nutztiere wie Schafe, Ziegen etc. töten, wenn sie die Möglichkeit dazu haben, liegt an ihrer natürlichen Veranlagung.
Wenn die Schweiz aber Wölfe will, ist der Bund auch dazu verpflichtet den Nutztierhaltern den bestmöglich Schutz vor ihnen zu gewähren. Das heisst, Herdenschutzmassnahmen wie Zäune, Schutzhunde, Gatter, Hirten etc. müssen durch erhebliche Beiträge unterstützt werden.
Noch etwas zu den Zahlen. Schweizweit kehren jährlich um die 4 000 Schafe im Herbst nicht mehr von der Alpung zurück. Etliche davon, weil sie durch Krankheiten und Unfälle ums Leben gekommen sind. Der Verlust durch Wölfe beträgt im Moment jährlich ca. 300 Stück.
Zu den Bildern von toten Tieren ist Folgendes zu sagen. Bilder wecken viel mehr Emotionen als Geschriebenes oder Gesagtes. Wenn nur Bilder von gerissenen Schafen oder anderen Tieren publiziert werden, ist das nur die halbe Wahrheit. Tiere welche auf den Alpen verunfallen und sich z. Bsp. einen offenen Beinbruch zuziehen, verenden auch nicht sofort und leiden während längerer Zeit qualvolle Schmerzen bis der Tod sie erlöst. Von diesen Leiden gibt es aber keine Bilder und deshalb wird die Art der Alpung nur wenig hinterfragt.
Bei dieser Jagdgesetzesänderung geht es hauptsächlich um den Wolf. Für mich genügt es, wenn das bestehende Gesetz in Bezug auf den Wolf angepasst wird. Die Kriterien zum Abschuss müssen hinterfragt und der Herdenschutz umgesetzt werden.

Franco Giovanoli
10.09.20 - 10:45 Uhr
Leserbrief
Ort:
Haldenstein
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