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Neue Diskriminierungsnorm schützt noch nicht vor HAss

Am 9. Februar hat das Volk mit einem klaren Mehr unserer Strafrecht erweitert. Bestraft wird künftig auch, wer gegen Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung öffentlich zu Hass und Diskriminierung aufruft. Das ist sehr zu begrüssen. Die Befürworter hatten vereinfachend mit einem «Ja gegen Hass» skandiert. Das Strafrecht kann aber nur schlechtes Verhalten bestrafen. Böses Denken und Fühlen schafft man leider noch nicht aus der Welt, indem man es verbietet, und auch nicht, indem man dagegen gesellig protestiert.

Anders als Zorn und Empörung ist Hass nicht nur ein Impuls, der sich von selber legen kann. Besonders anfällig für Hass sind Kinder und Pubertierende, bei denen das Frust- und Aggressionspotential ohnehin hoch sein kann. Das Internet ermöglicht ihnen zudem, im Schutze der Gesichtslosigkeit Hassparolen zu verbreiten und zu empfangen. Hass entsteht meist dort, wo Menschen einander besonders nahe stehen. Um Hass zu bekämpfen, müssen genau dort Werte wie Menschenwürde, Eigenverantwortung und Freiheit, Mitverantwortung und Solidarität gesucht, geübt und gelebt werden. In der Familie, der Partnerschaft, in der Schule, im ganzen Alltag, nicht zuletzt in der Politik. Eine nationale Partei trägt die Verpflichtung auf diese Werte übrigens im Namen, als schlichtes «C». Diese Werte sind auch die Grundlage für nachhaltige Politik, mehr als Verbote und gesellige Proteste. .

Peter Portmann
09.02.20 - 20:46 Uhr
Leserbrief
Ort:
chur
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Natürlich Herr Portmann, man kann ja auch ein Gesetz haben, wo die Schulkinder gezwungen sind, dem politischen Kommissar in der Schule alles zu erzählen was die Eltern zu Hause so diskutiert haben.
Nun das währe wirklich Progressive. Und natürlich auch wenn die Eltern die Heizung zu hoch eingestellt hatten , oder unnötig mit dem Auto gefahren sind.