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Bonaduzer Baugesetz: Vom Regen in die Traufe

Hätten die Befürworter der Bonaduzer Teilrevision Ortsplanung Dorfkern das neue Baugesetz genau gelesen und verstanden, würden sie erkennen, dass die von ihnen so gefürchteten „Häuserschluchten“ und „Betonwüsten“ nicht verhindert werden können. Das Problem ist die Überbauungsziffer. Beispiel Atriumhaus: Ein solcher Bau mit minimalen Grenzabständen und einer nicht sichtbaren Grünfläche im Innern wäre auch in Zukunft möglich. Und mit einem Quartierplan könnten nach wie vor riesige Überbauungen analog Bavurtga realisiert werden. Das Raumplanungsbüro und der Gemeindevorstand spiegeln uns falsche Tatsachen vor.

Zudem ist mir schleierhaft, weshalb der Gemeindevorstand das neue Baugesetz wieder von der gleichen Raumplanungsfirma ausarbeiten liess wie das aktuell geltende, welches jetzt verteufelt wird und in der Bevölkerung solchen Unfrieden gesät hat. Heute ist das Dorf gespalten. Doch statt nun die Fehler zu beheben legt uns die gleiche Raumplanungsfirma ein Baugesetz vor, welches für noch mehr Ärger sorgen wird. Und in wenigen Jahren, wenn ein neuer Gemeindevorstand am Ruder ist, werden wir das Problem mit einer erneuten teuren Revision lösen müssen...

Damit Bonaduz wieder geeint werden kann benötigt es ein einfaches Baugesetz, das auch nichtstudierte Bewohner verstehen. Die Bauamtsleitung und die Baukommission sind jetzt schon überfordert und das neue, komplizierte Gesetz wird keine Besserung bringen.

Mein Vorschlag, den ich schon während meiner Amtszeit als Baufachchef machte, ist ganz einfach: Es sollen nur Länge, Breite, Höhe, Grenzabstand auf drei Seiten und der vierte mit doppeltem Grenzabstand definiert werden, wie früher. Dies ist die einzige Lösung, die wirklich Raum und Luft schaffen wird. Die vorgeschlagene Überbauungsziffer löst keine Probleme, sondern bringt viele neue. Deshalb ist das Geschäft am 3.10. zurückzuweisen.

Rico Degiacomi, Bonaduz

Rico Degiacomi
25.09.19 - 11:06 Uhr
Leserbrief
Ort:
Bonaduz
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