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Bonaduz Dorfkernzone 2 Revision Baugesetz

Bonaduz – Der Gemeindevorstand hat sich verrannt!

Der Bonaduzer Gemeindevorstand nimmt die Bevölkerung von Bonaduz nicht ernst. Nun ist es Zeit, dass sich die Bevölkerung Gehör verschafft!

Im Rahmen der Mitwirkungsauflage, der von der Gemeinde initiierten Dorfbegehungen und der persönlichen Vorsprache beim Gemeindevorstand haben wir auf unsere Anliegen bezüglich der Dorfkernzone 2 aufmerksam gemacht. Insbesondere ist uns die Kernzonenabgrenzung, welche durch bestehende Liegenschaften/Gebäude (zwischen Dorfstrasse und Oberer Bahnhofstrasse) zu liegen kommen soll, ein Dorn im Auge. Sämtliche Argumente wurden seitens der Gemeinde abgeschmettert mit dem Hinweis auf die Aussagen der nicht behördenverbindlichen Bevölkerungskonferenz! Diese wurde zudem von nicht einmal 200 Personen besucht. Dass sich im Rahmen der Mitwirkung über 300 Personen schriftlich gegen die Regelungen der Dorfkernzone 2 ausgesprochen haben, wird vom Gemeindevorstand schlichtweg ignoriert. Alteingesessene Familien mit Grundeigentum werden mit der vorgesehenen Schaffung der neuen Dorfkernzone 2 bestraft. Zurück bleibt das ohnmächtige Gefühl, von der Behörde nicht ernst genommen zu werden. Dagegen wehren wir uns!

In Bonaduz haben wir sehr schöne Grünflächen rund ums Dorf. Spätestens in 5 Gehminuten ist jede Bonaduzerin und jeder Bonaduzer Einwohner im Grünen. Dass nun nur in der Dorfkernzone 2 Grünflächen von 40 % vorgeschrieben werden, geht klar auf die Kosten der Altliegenschaften. Die Gemeindebehörde verpflastert im Gegenzug jede ihr zur Verfügung stehende Grünfläche (z. B. Dorfplatz, Schulhausplatz), dafür müssen nun private Grundstückbesitzer Grünflächen schaffen. Das ist doch eine verkehrte Welt.

In der Dorfkernzone 2 stehen bereits aus der Dorfentwicklung nach dem grossen Dorfbrand entstandene sehr grossvolumige Gebäude. Diesem historischen Erbe – trotz dem damaligen Leide – ist Sorge zu tragen und städtebaulich weiterzuentwickeln. Wenn nun die vom Gemeindevorstand vorgesehene Regelung angenommen würde, wird das potenziell neue Gebäudevolumen in der Dorfkernzone 2 um zwei Drittel verkleinert. Dies wird Mietzinsen aufgrund der im Verhältnis höheren Baukosten massiv in die Höhe treiben – macht das Sinn? Dies widerspricht auch der sinnvollen Absicht der Verdichtung gegen Innen des Bundes. Die neue Regelung der Gemeinde ist zu ein-schneidend! Schaut das kantonale Raumplanungsamt einfach weg? Ist dies gerecht gegenüber den alteingesessenen Familien, welche jahrzehntelang Sorge getragen haben zu ihren Liegenschaften, dass erschwinglicher Wohnraum für die einheimische Bevölkerung im Dorfkern erhalten bleibt?

Die Dorfkernzone 1 ist unserer Meinung nach im neuen Vorschlag gut geregelt. Gegenüber dem Baugesetz 2009 wurde unter anderem der Grenzabstand erhöht, die maximale Gebäudehöhe heruntergenommen und auf 4 Vollgeschosse begrenzt. Diese Regelungen sichern eine intakte Kernzone, eine massvolle Verdichtung und eine sehr gute Wohnqualität. Unser Vorschlag ist einfach: Nur eine Dorfkernzone mit den vorgesehenen Regelungen der Dorfkernzone 1. Damit wird der Verdichtung nach Innen Rechnung getragen. Mit dieser Regelung müsste der Gemeindevorstand zudem die wunderschönen und lebenswerten Quartiere rund um den Dorfkern nicht nach Verdichtungsmöglichkeiten absuchen. Die Landwirtschaft freut es auch, weil das Bevölkerungs-wachstum im Dorfkern stattfindet und nicht schon bald wieder Landwirtschaftsland eingezont werden muss. Kurz: Mit dieser Lösung gewinnen alle und wir hätten wieder Ruhe im Dorf.

Darum stimmen wir an der Gemeindeversammlung vom 3. Oktober 2019 überzeugt NEIN gegen die vorgesehenen Bestimmungen der neuen Dorfkernzone 2 und für die Ausdehnung der vorgesehenen Bestimmungen der Dorfkernzone 1 auch auf die Dorfkernzone 2.

Violanta Hug-Dora

Violanta Hug
10.09.19 - 20:01 Uhr
Leserbrief
Ort:
Bonaduz
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