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Ein oder zwei Wohnsitze

Artikel 23 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches sagt es deutlich: „Der Wohnsitz einer Person befindet sich an dem Orte, wo sie sich mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhält…» Und: „Niemand kann an mehreren Orten zugleich seinen Wohnsitz haben.»
Bei unserer Vorzeige-Unternehmerin und Nationalrätin Magdalena Martullo-Blocher heisst es auf der Homepage der SVP zu ihrem Wohnort: Lenzerheide. Damit wäre ihr doch der Weg zur Ständeratskandidatur offen. Aber das Volk will es offenbar anders. Schade, die formalen Voraussetzungen würde sie doch erfüllen. Oder vielleicht doch nicht? Auf ihrer persönlichen Internetseite weist sie plötzlich zwei Wohnorte auf: Meilen und Lenzerheide. Aber was sagte doch soeben das ZGB? «Niemand kann an mehreren Orten …» Sie wissen ja schon. Doch: wer will denn da so pingelig sein? Als Unternehmerin geht es bei ihr um Milliarden. Was sind denn dagegen ein oder zwei Wohnsitze?

Ruedi Haltiner
13.08.19 - 20:25 Uhr
Leserbrief
Ort:
Chur
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Der Sozi Pult wohnt und "arbeitet" im Unterland. Ist dieser einmal gewählt ist gemäss Artikel 23 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches der analoge Fall erfüllt. Zu der Zweiwohnorte Akzeptanz ist uns Steuerzahler auch die gefälschte Spesenrechnung von Herr Pult sicher. - Wenn zwei das Gleiche tun ist es nicht das gleiche.