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«Genau hier liegt der Hund begraben»

Politiker bringen es nicht fertig, eine vernünftige AHV und BVG Revision auf die Beine zu stellen. Sie bringen unprofessionelle Vorschläge und jammern, reden von Wasser trinken und selber trinken sie Champagner. Der der Fall Maudet geht in die gleiche Richtung, sie sorgen in erster Linie für sich selbst (Kaste).
Finden Sie das richtig?

Das gleiche bei den Ruhegehältern. Wenn man im Alter zwischen 50 und 55 Bundesrätin oder Bundesrat wird und mit 60 oder 62 bereits in den Ruhestand wechselt, erhält man bereits ein Ruhegehalt von 250'000 CHF. Die Freizügigkeitsleistungen die auf einem Freizügigkeitskonto liegen (circa 500‘000.00), kann er oder sie diese dann auch noch beziehen.

Die Politiker gehören den gesetzlichen Vorschriften der AHV und BVG unterstellt. Eine 3. Säule für die frühzeitige Pensionierung als Übergangsrente können sie sich selber finanzieren. Höheres Rentenalter auch für Politiker und für alle eine flexible Pensionierung, je nach Branche mit alter 60 bis 67 ohne zu grosse Einbussen.

Die Einzahlung der Sparbeiträge im BVG müsste analog der AHV Beiträge angepasst werden, (Geburtsjahr +21). Ein Durchschnittssatz der Sparbeiträge von 12,5 % (20 bis 65) für den Sparteil, würde für klare Verhältnisse sorgen. Die monatliche Rente der AHV gehörte für verheiratete um 225.00 CHF und für Alleinstehende um 150.00 CHF erhöht. Punkt. Aus. Amen. Beginn 01.01.2020. Die AHV und die BVG Renten gehörten zu 50 % von den Steuern befreit. Der Eigenmietwert gehört abgeschafft.

Ex-Bundesrätinnen und Bundesräte sollten besser ruhig bleiben.
Fall Maudet lässt Grüssen.

Alt-Versicherungsfachmann

Hans A. Kröner
02.07.19 - 08:50 Uhr
Leserbrief
Ort:
Chur
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