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Gewässerraum Glarus-Süd

Das ganze Gewässerraumthema ist eine Wohlstanderscheinung würden die Grenzen geschlossen käme keiner auf die Idee über diese zu diskutieren. Frau Fierz von Pro Natura sagt Faktor 1 sei ein No-GO. nach Artikel 41a Absatz 2 der Gewässerschutzverordnung und Merkblatt des BAFU sind die Gewässerräume bis einer Sohlenbreite von 15 m bestimmt, ab einer Sohlenbreite von mehr als 15 m legt die im Kanton zuständige Behörde die Breite des Gewässerraumes fest. Bei verbauten Gewässern liegt diese Grenze noch tiefer. Also ist meines Erachten Faktor 1 legitim.
Warum kämpfen wir Bauern gegen zu grosse Gewässerräume ?
Der Druck auf Landwirtschaftsland ist in den letzten Jahren enorm gestiegen. Anhand meines Betriebes möchte ich dies aufzeigen. Wegen Neid und Habgier verlor ich vor 3 Jahren 1/4 meiner Betriebsfläche, 20 Aren gehen an einen Industriebau verloren und wegen dem Gewässerraum verliere ich zwar kein Land, aber nach meinen Berechnungen kann ich dann1.5 Kühe weniger halten, das sind fast 10% meines Bestandes. das bedeutet jedes Mal Einkommensverlust. ich nehme an, dass sie sich auch wehren würden, wenn Ihnen das Einkommen gekürzt wird.

Markus Figi
20.03.19 - 00:11 Uhr
Leserbrief
Ort:
Luchsingen
Zum Artikel:
9 März 2019 GL
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