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Nein zur Zersiedelungsinitiative

Nein zur Zersiedelungsinitiative im Interesse Graubündens

Am 10.02.19 steht die Schweizerische Stimmbevölkerung vor der Entscheidung zur sog. Zersiedelungsinitiative. Diese begehrt eine verfassungsrechtliche Eingrenzung für Einzonungen bundesweit.

Die Erfahrungen mit dem auf Gesetzesstufe umgesetzten Verfassungsauftrag der Zweitwohnungsinitiative, stellt bereits eine volkswirtschaftliche Herausforderung dar.

Mit der in der Oktobersession verabschiedeten kantonalen Umsetzungsgesetzgebung zum eidgenössischen Raumplanungsgesetz (RPG 1), dem revidierten Bündner Raumplanungsgesetz, besteht bereits ein relativ restriktives Regelwerk. Im Rahmen des revidierten kantonalen Raumplanungsgesetzes, bzw. dem kantonalen Richtplan, stehen die politischen Gemeinden mehrheitlich vor der Herausforderung einer Rückzonung mit verbundenen Entschädigungsansprüchen.

Ebenso wurden Massnahmen zur Baulandmobilisierung, zur Verhinderung von Hortungen bestehender Bauland-Reserven, umstritten, verabschiedet.

Umstritten, infolge der Bedenken hinsichtlich der vorgesehenen Optionen an Massnahmen, welche die Eigentumsgarantie stark tangieren. Unsere Fraktion, sowie Votantinnen und Votanten aus der FDP-Liberalen-Fraktion, beantragten in der Eintretensdebatte zur Revision des kantonalen Raumplanungsgesetz, aufgrund dieser nun gesetzlich definierten Massnahmen, ein Nichteintreten.

Die verabschiedete Revision des kantonalen Raumplanungsgesetzes, dient Wahrnehmung der kantonalen Umsetzungsverpflichtung von Bundesrecht, welche sämtliche Kantone in aktuell unterschiedlichen Umsetzungsstadien kantonalrechtlich legiferieren.

Eine Nichtumsetzung innerhalb des Zeitrahmens bis 01.05.19, würde mit einem Einzonungsmoratorium bundeserechtlich sanktioniert werden.

Im Hinblick auf eine allfällige Annahme der Zersiedelungsinitiative, würde diese eine vergleichbar restriktive Wirkung entfalten, mit einer Sanktionswirkung welche einer kantonalen Nichtumsetzung des RPG 1 innert der Umsetzungsfrist, nahe käme.

Die umsetzenden Kantone, sowie die bereits bis heute auf kommunaler Ebene, in der kommunalen Raumplanung vorsichtig agierenden politischen Gemeinden, würden mit der Annahme der Initiative einer Sanktionierungswirkung unterliegen.

Die zur Abstimmung stehende Zersiedelungsinitiative verlangt einen nahezu quantitativen Einzonungsstopp. Dieser beinhaltet im konkreten im Fall einer erfolgten Einzonung von neuem, unter Vorbehalt einer analogen Rückzonung von bestehendem Bauland, von gleicher Dimension und vergleichbarem landwirtschaftlichem Ertragswert. Es werden zwar geringfügige Abweichungskompetzenzen implizit in der Vorlage verankert, dennoch wirkt die Vorlage im Verhältnis zum revidierten kantonalen Raumplanungsgesetz weitaus restriktiver.

Dies birgt die Gefahr einer Verteuerung von ökonomisch notwendigem Bauland, hemmt das Wirtschaftswachstum der kantonalen Volkswirtschaft und stellt einen Wettbewerbsnachteil gegenüber grenznahen Wirtschaftsräumen dar.

Zudem riskiert diese Vorlage die Schaffung einer Konkurrenzsituation infolge notwendigen Ein- Um- und Rückzonungen, zwischen notwendigen Erweiterungen von Gewerbe- und Wohnzonen.

In dieser Optik verknappt dies legislatorisch die Bauland-Verfügbarkeit, aus welcher in längerfristigem Zeithorizont die Gefahr von verteuerten Mietverhältnissen resultiert.

Des Weiteren würde eine angenommene Zersiedelungsinitiative eine neue eidgenössische Kompetenznorm statuieren, welche zentralistisch die kantonale Raumplanungsautonomie tangiert, sowie einer bedürfnisgerechten Raumplanung der politischen Gemeinden, entgegensteht.

Dies dürfte besonders im Kanton Graubünden, aufgrund der traditionell stark ausgestalteten Gemeindeautonomie, eine starke Einschränkung der Raumplanungsautonomie, darstellen.

Im Interesse des Kantons Graubünden, der Gemeindeautonomie, einer erhaltenen Standortattraktivität, der Wahrung der Verhältnismässigkeit ist eine Ablehnung der Zersiedelungsinitiative am 10.02.19 zu empfehlen.

Andreas Liesch, Parteisekretär SVP Herrschaft/Fünf Dörfer, Malans

Andreas Liesch
24.01.19 - 23:31 Uhr
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Ort:
Malans
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Liebe StimmbürgerInnen, früher war es so, dass ein angestellter einer Gemeinde auch in derselben Gemeinde Wohnen musste.Ich meine mann sollte das mit allen Arbeitsplätzen so machen, dort wo ich arbeite muss ich auch Wohnen. Da braucht es aber nicht mehr Einfamilien Häuser, sondern eben zwei drei Mehrfamilien Häuser.So haben wir zwei Fliegen auf einen Streich, 1. brauchen wir weniger Bauland und 2. haben wir weniger Berufsverkehr was wiederum der Umweld zugute kommen würde. H.P.Lingenhag Chur