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Schlüsselblumen sind geschützt!

Dem Koch Klaus Leuenberger ist wohl nicht bekannt - oder er schert sich nicht darum - dass Schlüsselblumen in der Schweiz besonders geschützt sind, das heisst, es ist verboten, sie selbst oder ihre Teile oder Entwicklungsformen abzuschneiden, abzupflücken, aus- oder abzureissen, auszugraben, zu beschädigen oder zu vernichten. Für seine Suppe verwendet er eine Handvoll Blüten für vier Personen... Wenn dann aber so ein Rezept noch abgedruckt wird, ist der Schaden unvergleichlich grösser.

Rägi Zubler
09.07.18 - 10:25 Uhr
Leserbrief
Ort:
Jona
Zum Artikel:
Eingeladen zum Dachsragout. Klaus Leuenberger kocht in Ernen, Ausgabe GS vom 30.6.18
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Im Kanton St. Gallen, ihr und mein Wohnort Frau Zubler, darf der Wanderer bis fünf Blütenstände der Schlüsselblumen (alle Arten) sammeln. Alles andere wäre ehrlich gesagt auch Unsinn. Eine Pflanze wird nicht erst durchs Pflücken bedroht, sondern weil ihr Lebensraum zurückgedrängt wird und ganz bestimmt nicht wegen Menschen, die Freude an der Wildkräuterküche haben.

Danke, Rägi Zubler, ganz richtig. Ausserdem bin ich total gegen Klaus Leuenberger wegen dem DACHSragout, so was von degoutant!
1) Schon mal etwas von Antiaging-Jungbrunnen-, fortschrittlicher Ernährung gehört angesichts explodierender Krankenwesenkosten? Von einem Koch erwarte ich heutzutage, Geschmack und Gesundheit zu verbinden.
2) Lasst die Dachse Leben!
https://www.dassenwerkgroepbrabant.nl/deutsch/dachse_nahrung.html

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