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Déja-vu

Die Wählerinnen und Wähler haben es bei den kommenden Grossrats- und Regierungsratswahlen in der Hand, die richtige Partei zu wählen. Dies kann nur die SP sein. Sie ist die einzige Regierungspartei, welche nicht in den Kartellskandal verwickelt ist. Zur Erinnerung: BDP: Andreas Felix und der Baumeister Conrad; CVP: Stefan Engler, damaliger Chef Baudepartement; FDP: Christian Rathgeb, Chef von Polizeikommandant Schlegel; SVP: Polizeikommandant Schlegel, welcher nicht das erste Mal für einen völlig unverhältnismässigen Polizeieinsatz verantwortlich ist.
Geneigte Leser vermögen sich vielleicht noch an einen Beobachter- und Blickartikel aus dem Jahre 2014 erinnern. Im Jahr zuvor machte Lokführer H. bei der RhB wiederholt auf Sicherheitsprobleme aufmerksam und intervenierte auch bei Behörden in Bern und beim SEV. Seine Kritik blieb damals von der RhB ungehört. Als er mit einem Hungerstreik drohte und ausserdem eine Mail mit einer alten Indianweisheit verschickte, wurde aufgrund einer entsprechenden Anzeige der RhB, ein 13-köpfiges Polizeigrenadierkommando an den Wohnort von H. im Puschlav losgeschickt. Es sollte Whistleblower H. nicht anders ergehen, als Herrn Quadroni. Unter einem Vorwand wurde er aus dem Haus gelockt und die vermummten Grenadiere stürzten sich auf ihn, legten ihn in Handschellen, schleppten ihn auf den Polizeiposten, liessen ihn nackt ausziehen und verbrachten ihn danach in die Psychiatrische Klink Waldhaus. Dort konnten die Ärzte, wie bei Quadroni, weder eine Fremd- noch eine Selbstgefährdung feststellen, weshalb H. entlassen wurde. Zu guter Letzt reichte die RhB noch eine Strafanzeige gegen H. wegen Nötigung ein. H. wurde in der Folge vom Bezirksgericht Maloja freigesprochen. Späte Genugtuung für H., die vom ihm kritisierten Mängel wurde in der Folge teilweise behoben. Es sei an dieser Stelle festgehalten, dass schon zum damaligen Zeitpunkt Regierungsratskandidat Schlegel Polizeikommandant war. Verwaltungsratspräsident der RhB war schon damals Ständerat Engler. Und auch der damalige Justizdirektor Rathgeb fand es nicht für nötig, eine Untersuchung über den völlig unverhältnismässigen Polizeieinsatz einzuleiten. Es wäre natürlich zu begrüssen, wenn bei der jetzt angeordneten Untersuchung auch der Fall H. unter die Lupe genommen würde. Man merke, die damaligen Exponenten sind praktisch identisch mit den Exponenten des Falls Quadroni!
Dr. Jean-Pierre Menge, Chur

Jean-Pierre Menge
17.05.18 - 19:40 Uhr
Leserbrief
Ort:
Chur
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Dass Whistleblower aus dem Weg geräumt werden im Auftrag von denen, die Dreck am Stecken haben und fürchten, dieser werde aufgedeckt, ist eine traurige Tatsache in diesem sogenannten Rechtstaat und gehört geahndet und die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden - nur- die SP ist nicht die "unfehlbare Partei", wie sie von SP-Parteipolitiker Menge hier dargestellt wird - und als er als Anwalt angefragt wurde, ob er in einem Whistleblower-rechtlich zur Seite stehen würde, war er nicht der, der diese
Aufgabe übernehmen wollte - wo staatliche Stellen primär involviert sind, ist es wohl zu brisant- und auch
aktuell haben die als "Saubermänner" dargestellten SP-Kandidaten ebenfalls Dreck am Stecken, wenn es um Cybermobber -Fälle geht, die nicht aufgedeckt werden sollen -es geht nicht darum, die Missstände im Bau-Skandal oder die Missstände der beider RhB-zu verharmlosen-im Gegenteil- die sollen aufgeklärt und die Verbrechen gegen die Whistleblower, die die Missstände aufgedeckt haben, geahndet werden -aber die SP-Politiker sollten sich ja nicht als " Unschuldslämmer* darstellen, nur weil jene Fälle, bei denen sie auch involviert sind, nicht auskommen dürfen..

Herr Dr. iur. Menge, ich finde, nicht nur "der Fall H." müsste unter die Lupe genommen werden, sondern fast ubiquitär vieles in GR.
Prinzip: Wer auf Missstände aufmerksam macht, wird nicht gelobt, sondern bestraft. So erlebe ich es.
Beispiele:
1)
"Center da sandà Engiadina Bassa wirft Senior aus dem Pflegeheim - und dann streikt die Spitex":
Siehe Kommentar:
https://www.suedostschweiz.ch/panorama/2015-06-08/center-da-sanda-engia…
Die Angehörigen - was passiert mit Insassen, die nicht das Glück haben, (solche) Angehörigen zu haben? - fragten nach, weil der (hilflose, Hirnschlag und viele Sedativa) Senior oft am Bett festgebunden war, einmal trafen sie ihn SO in der prallen Sonne (!) an, "er muss unsäglichen Durst gelitten haben", erinnert sich die Tochter.
"Die Angehörigen reklamierten.
Folgenlos blieben die Klagen nicht, doch die Folgen waren nicht die, die sich die Angehörigen erhofften: Sie wurden zu einer Besprechung ins "Vergissmeinnicht" bestellt. Gemeindevorstand Ludwig Jenal, der die Kommission Seniorenzentrum präsidiert, Verena Schütz, die Direktorin Pflege und Betreuung (des Gesundheitszentrums Unterengadin), und Heimarzt Petr Zejdl eröffneten ihnen an einem Donnerstag Mitte April, der Patient müsse das Haus noch vor dem Wochenende verlassen. Sie hätten das Vertrauen ins Pflegeheim verloren, sei die Begründung gewesen."

2)
Arthur Jacomet, Freiwilliger Rotes Kreuz-GR-Fahrer (seit Herbst 2011), machte sich durch Mitgefühl zum "Fürsprecher" von Menschen, die Dienste des RK-GR in Anspruch nahmen:
SO 17.4.2014 titelt über das Rote Kreuz Graubünden:
"Ehemalige Kunden: Beleidigend und erniedrigend."
SO 12.5.2014:
https://www.suedostschweiz.ch/zeitung/querelen-beim-roten-kreuz
"Vorladung per SMS erhalten
Am Donnerstag vor Ostern berichtete die «Südostschweiz» von diesen Querelen (Ausgabe vom 17. April). Am folgenden Mittwoch, um 14.34 Uhr, bekommt Jacomet ein SMS: «Hr. Jacomet Arthur – bitte dringend zurückrufen – Kantonspolizei – Danke.»
Jacomet telefoniert und erhält die Anweisung, sofort bei der Fahndung im Hansahof in Chur vorbeizukommen. Dort trifft er eine halbe Stunde später ein. Wegen seines Streits mit dem Roten Kreuz liege eine Anzeige von zwei Mitarbeiterinnen des Verbandes vor, sei ihm eröffnet worden. Seine Frage, aus welchem Grund, habe der Polizist nicht beantwortet, ihn aber angewiesen, er dürfe darüber gegenüber den Medien, namentlich gegenüber dem «Beobachter», und auch Dritten kein Wort mehr äussern. Gegen eine so grosse Organisation wie das Rote Kreuz komme er sowieso nicht an, sei ihm gesagt worden, da habe er als kleiner Mann keine Chance. In einer Stunde werde er in die Ferien gehen, und wenn er zurückkomme, sehe man weiter, habe der Beamte erklärt.
Zum Abwarten verurteilt
Jacomet kann nicht verstehen, warum man ihm nicht sagt, was gegen ihn vorliegt. Und er will sich schon gar nicht den Mund verbieten lassen, denn er kämpft seit einem halben Jahr unverdrossen darum, dass seine Kritik ernst genommen und nicht unter den Teppich gekehrt wird. Jacomet macht deshalb das, was ihm untersagt wurde, und spricht mit dem Rechtsdienst des «Beobachters». Dieser rät ihm, bei der Staatsanwaltschaft nachzufragen. Die Staatsanwaltschaft hat keine Kenntnis von einer Anzeige, wie seine telefonische Nachfrage ergibt. Deshalb geht er eine Woche später nochmals persönlich vorbei. Auch dann habe man ihm nichts weiter dazu sagen können, ihm aber empfohlen, nochmals bei der Fahndung nachzufragen. Das tat Jacomet in Begleitung von Wolfgang Reuss, eines Bekannten. Sie seien schroff abgewiesen worden, erklärte Reuss der «Südostschweiz». Jacomet habe abzuwarten, bis der zuständige Beamte aus den Ferien zurück sei und sich an dessen Anweisungen zu halten."
Nebenbei: Bei der Verhandlung vor Regionalgericht Plessur wollte der Gerichtspräsident vom Publikum Name und Grund fürs Anwesendsein wissen, hingegen seinen Name nannte er nicht. Auf Nachfrage eines Zuschauers sagte er, es genüge, wenn die "Beteiligten" an diesem Verfahren seinen Name wüssten. Nach der Verhandlungspause nannte er seinen Name dann doch, weil (die Mit-Richterin neben ihm) das für richtig gehalten habe.
Ich frage: Öffentlichkeitsprinzip an GR-Gerichten?
SO 20.4.2018 berichtet über einen Erfolg von Arthur Jacomet vor Bundesgericht (weil Arthur Jacomet das Unrecht nicht auf sich sitzen lassen wollte).
ABER: Noch immer, seit Jahren wird sein Leben massiv überschattet von diesen Auseinandersetzungen. Der Beobachter 10/2018 Titelstory 11. Mai, schreibt über einen ähnlichen Fall: "Fritz Steiger* muss ein Vierteljahrhundert lang für sein Recht kämpfen - bis vor Bundesgericht. Er gewinnt zwar, doch am Ende ist er psychisch völlig fertig."
Pyrrhussieg?
...
3)
Meine Meinung: Waltensburg (quasi zum Strassendorf diminuiert): viele wollten Fusion mit Ilanz, aber Brigels wollte die Fusion insbesondere, damit in Waltensburg die Strasse gross ausgebaut wird und als "Zubringerstrasse" nach Brigels dient. Nach der Fusionsabstimmung zugunsten Brigels verwendeten zwei Leserbriefschreiber das Wort "Mafia".

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