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Rahmenabkommen Schweiz - EU

Rahmenabkommen = Der Killer des bilateralen Wegs

In seiner Medienmitteilung vom 5. März 2018 erklärt uns das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), dass das institutionelle Abkommen (Rahmenabkommen) mit der EU eine Erosion der bestehenden bilateralen Verträge vermeiden soll.
Nein! Das Rahmenabkommen wird das Gegenteil bewirken, nämlich die Erosion des bilateralen Wegs. Die rund 120 Verträge der Schweiz mit der EU sind das Ergebnis von langen und schwierigen bilateralen Verhandlungen mit vielen Kompromissen; Selbstverständlich sind sie auch im Einklang mit der schweizerischen Gesetzgebung.
Ein Rahmenabkommen mit der EU wird hingegen dazu führen, dass die Gesetzgebung eindimensional für immer von der EU festgelegt und fortgesetzt wird. Die Schweiz wird nur die Pflicht haben, das EU-Recht fortlaufend zu übernehmen. Die Entwicklung der Gesetzgebung im Bereich des Rahmenabkommens wäre nicht mehr in den Händen des Schweizer Parlaments und des Schweizer Volkes. Wollen wir wirklich auf unsere demokratischen Rechte verzichten?
Ich wehre mich gegen diesen Vorschlag des Bundesrates, weil das Rahmenabkommen der Killer des bilateralen Wegs ist. Ein Rahmenabkommen bietet nur eine „unilaterale“ Lösung, die des einzigen Gesetzgebers, die EU.
Livio Zanolari, Chur

Livio Zanolari
08.03.18 - 12:53 Uhr
Leserbrief
Ort:
Chur
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Das ist kein Abkommen sondern ein Unterwerfungsvertrag. Wenn dieses Dokument unterschrieben wird, sind wir als Nichtmitglied der EU schlecht gestellt. Dann können wir nur noch zahlen, zahlen und nochmals zahlen. und zu sagen haben wir nullkommagarnichts. Momentan wird eifrig auf einen "Point of no return" hingearbeitet, wenn dieser erreicht wird, ist es sonnenklar, dass das Schweizervolk "Ja und Amen" zu einem EU-Beitritt sagen würde. Das beabsichtigen die EU-Turbos im Bundesrat und im Parlament.