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No Billag: Am 4. März geht es auch um unser Gedächtnis

In der aktuellen Debatte um „No Billag“ geht oft vergessen, dass mit den Gebührengeldern für den privaten und öffentlich-rechtlichen Rundfunk die audiovisuellen Produktionen von gestern und heute auch für unsere Nachwelt erhalten werden. Die Finanzierung der Erhaltung von Programmen wird gemäss Art. 21 Abs. 3 i.V. mit Art. 68a RTVG aus der “Abgabe für Radio und Fernsehen” finanziert. Es ist von grossem gesellschaftlichem Nutzen, dass die historisch so wertvollen Rundfunkarchive damit auch Schritt-für Schritt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Denn, Radio- und Fernseharchive sind Gedächtnis- und Erinnerungsorte, die das kulturelle Erinnern in unseren verschiedenen Sprach- und Kulturregionen massgeblich prägen. Die Erhaltung dieses wichtigen Kulturerbes ist aber finanziell aufwändig und technisch komplex. Wenn wir uns diesen „Luxus“ inskünftig nicht mehr leisten wollen, laufen wir Gefahr, einen wichtigen Teil unseres audiovisuellen Gedächtnisses zu verlieren.

Christoph Stuehn
Direktor Memoriav, Bern

Christoph Stuehn
10.01.18 - 13:06 Uhr
Leserbrief
Ort:
Zürich
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