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Frau Ricklis Knieschuss

In der „Südostschweiz“ vom 04. Januar 2018 begründet die Zürcher Nationalrätin Natalie Rickli ihr Ja zur NoBillag-Initiative unter anderem wie folgt: Es sei „ein Witz“, dass die SRG „keinen Plan B“ bei einer Annahme der Initiative habe. Wenn alle, die die Initiative ablehnten, „im heutigen Umfang“ weiter bezahlen, käme „ein hoher Betrag“ zusammen. Sie selbst würde ein „Tagesschau“-Abo kaufen.

Diese Argumentation ist hanebüchen. Erstens ist ein Plan B sinnlos. Bei einem Ja zur Initiative ist jegliche öffentliche Finanzierung verboten. Per Verfassung. Das viersprachige Schweizer Radio und Fernsehen plus die zahlreichen regionalen privaten Radio- und Fernsehangebote wären tot. Niemand macht für nach seinem Ableben noch einen Plan B. Abstrus ist zudem die Idee, einzelne Sendungen zu abonnieren. Warum sollte jemand für „Bestatter“, „Echo der Zeit“, „Hitparade“, „Spengler Cup“, „Samschtigjass“ oder „Puls“ je ein teures Einzelabo kaufen, wenn das gebührenfinanzierte Gesamtangebot für 365 Franken pro Jahr zu haben ist? NoBillag ist ein medienpolitischer Knieschuss. Und wer schiesst sich schon gerne ins eigene Knie?

Peter Peyer, Grossrat, Trin

Peter Peyer
04.01.18 - 15:06 Uhr
Leserbrief
Ort:
Trin
Zum Artikel:
Südostschweiz GR, 04. Januar 2018, Pro und Contra NoBillag
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Also Herr Lorenz, für mich klingt Subventionierung und öffentliche Finanzierung so ziemlich gleich. Oder was wäre denn Ihr Vorschlag für eine alternative öffentliche Finanzierung??? Gründen Sie bald eine Firma (Bill AG?) und dann beginnt das von vorne?
Und ja, der Kanton Graubünden wird sicher viel Geld aufwenden wollen für eine eigene SRG? Was würden die senden? Dokus über Kuhscheisse auf der Alp Mora? Wir könnten ja auch die Kantone alle in ihr Unabhängigkeit entlassen. Oder gleich alle Gemeinden, oder nein ich habs: jeden Bürger. Wenn Sie Wild West wollen müssen Sie zu Donald.

Wer spricht von "öffentlicher Finanzierung" beim Plan B, ausser Ihnen ?
Und: verboten wird einzig die Subventionierung durch den Bund. Es gibt auch noch die Kantone.