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Leistung statt Quoten

Bei einer gesetzlich festgelegten Frauenquote sind Unternehmungen in ihrem freien und unternehmerischen Handeln eingeschränkt. Die Einstellung von Frauen in Verwaltungsräten
sowie Geschäftsleitungen soll auf freiwilliger Basis geschehen.
Es liegt im Interesse jeder einzelnen Unternehmung, Frauen in solchen Positionen einzustellen und zu fördern. Somit würde auch die Akzeptanz einer fortschrittlichen Firma in der Bevölkerung steigen und positiv goutiert werden. Frauen müssen und sollen in der Geschäftsleitung und in den Verwaltungsräten Einsitz haben jedoch nicht, weil sie die eine Quotenfrau ist, sondern aufgrund ihrer Qualifikation.

Michael Schaub
08.11.17 - 12:18 Uhr
Leserbrief
Ort:
Uznach
Zum Artikel:
Weiche Frauenquote führt zu harten Worten- Dienstag 7. November 2017
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