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Jüdische Verbände dringen auf Rückgabegesetz

Der Zentralrat der Juden in Deutschland und die Jewish Claims Conference fordern weitere Schritte zur Rückgabe von NS-Raubkunst. Beide Organisationen begrüssten zwar die neuen Schiedsgerichte, die zum 1. Dezember ihre Arbeit aufnehmen und Streitfälle zwischen öffentlichen Museen und den Erben der ursprünglichen Besitzer schlichten sollen. Nötig sei aber auch das angekündigte Restitutionsgesetz, betonte Zentralratspräsident Josef Schuster.

Agentur
sda
30.11.25 - 14:23 Uhr
Kultur
ARCHIV - Eine Kunsthistorikerin begutachtet am 28.06.2017 im Kunstmuseum Moritzburg in Halle/Saale (Sachsen-Anhalt) einen Jungfernbecher (um 1690). Der Becher gehört zu einem Konvolut von Gegenständen aus ehemals jüdischem Besitz. Foto: Hendrik Schmidt…
ARCHIV - Eine Kunsthistorikerin begutachtet am 28.06.2017 im Kunstmuseum Moritzburg in Halle/Saale (Sachsen-Anhalt) einen Jungfernbecher (um 1690). Der Becher gehört zu einem Konvolut von Gegenständen aus ehemals jüdischem Besitz. Foto: Hendrik Schmidt…
Keystone/dpa-Zentralbild/Hendrik Schmidt

«Um Ansprüchen auf solche Kulturgüter auch in privatem Besitz eine Rechtsgrundlage zu geben, muss nun als nächstes, wie von der Koalition festgeschrieben, ein Restitutionsgesetz in die Tat umgesetzt werden», erklärte Schuster in Berlin. Für die Claims Conference in Europa ergänzte Rüdiger Mahlo, die schwarz-rote Koalition habe sich zu einem solchen Gesetz verpflichtet. «Wir vertrauen darauf, dass sie dieses Versprechen zeitnah einlöst.»

Es geht um Kunstwerke und Kulturgüter, die meist jüdische Opfer der Nationalsozialisten aufgrund der Verfolgung zwischen 1933 und 1945 verloren. Schätzungen gehen von bis zu 600.000 geraubten Stücken aus. An Besitzer oder Nachfahren zurückgegeben wurden nach Angaben des Deutschen Zentrums für Kulturgutverluste mindestens 9.864 «museale Objekte» sowie 34.971 Bibliotheksgüter. Um viele teils berühmte Kunstwerke in öffentlichen Sammlungen wird aber weiter gestritten.

Weimer: «Ausdruck unserer moralischen Verpflichtung»

Hier sollen die neuen Schiedsgerichte helfen. Diese können Erben der Opfer künftig in der Regel einseitig anrufen. Entscheidungen sollen verbindlich sein. Aussen vor sind jedoch Streitigkeiten mit privaten Besitzern umstrittener Werke.

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer lobte die neuen Schiedsgerichte und betonte, der Staat stehe zu seiner historischen Verantwortung. «Die Einrichtung der Schiedsgerichtsbarkeit ist mehr als eine institutionelle Reform – sie ist Ausdruck unserer moralischen Verpflichtung gegenüber den Opfern und ihren Erben.»

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