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Aargauer Kunsthaus liess Herkunft von 54 Kunstwerken untersuchen

Das Aargauer Kunsthaus Aarau hat in einer Forschungsarbeit 50 Kunstwerke aus der Sammlung Häuptli und vier weitere Kunstwerke auf ihre Herkunft und auf allfällige Zusammenhänge mit NS-Raubkunst untersucht. Der grösste Teil der Sammlung erwies sich als unproblematisch.

Agentur
sda
02.07.19 - 15:08 Uhr
Kultur
Im Aargauer Kunsthaus Aarau sind 54 Kunstwerke auf ihre
Herkunft und auf allfällige Zusammenhänge mit NS Raubkunst untersucht worden (Archivbild).
Im Aargauer Kunsthaus Aarau sind 54 Kunstwerke auf ihre Herkunft und auf allfällige Zusammenhänge mit NS Raubkunst untersucht worden (Archivbild).
Keystone/SIGI TISCHLER

Bei 17 Werken ist die Provenienz zwischen 1933 und 1945 laut Angaben des Kunsthauses vom Dienstag lückenlos rekonstruierbar. Darunter fallen neun Werke von Paul Klee sowie drei Werke von Emil Nolde, die in den 1930er Jahren im Rahmen der Aktion «Entartete Kunst» beschlagnahmt wurden und die vorher im Besitz von öffentlichen deutschen Museen waren.

Die entsprechenden Museen wurden über die Resultate informiert. Bei Werken, die bei der Aktion «Entartete Kunst» beschlagnahmt wurden, gibt es keinen Anspruch auf Restitution, weil der deutsche Staat Werke aus seiner eigenen Sammlung veräussert hatte.

Lücken bei 23 Werken

23 Werke weisen noch Lücken in der Provenienz auf und konnten mangels weiterer Hinweise nicht abschliessend behandelt werden. Aufgrund der vorhandenen Anhaltspunkte sind sie jedoch gemäss jetzigen Einschätzungen tendenziell als unbedenklich einzustufen.

Bei sieben Werken lässt sich aufgrund des Kontexts nicht mit letzter Gewissheit ausschliessen, dass es Zusammenhänge mit NS-Raubkunst gibt. Allerdings liegen keine konkreten Hinweise auf solche Zusammenhänge vor.

Darunter fällt beispielsweise Erich Heckels «Märkische Landschaft», die bis 1964 als verschollen galt. Emil Noldes «Stillleben (Kuh, japanische Figur und Kopf)» gehörte einem deutsch-jüdischen Sammler aus Frankfurt am Main. Selbst nach sorgfältiger und aufwändiger Recherche konnte nicht rekonstruiert werden, unter welchen Umständen dieses Bild veräussert wurde.

Sieben Werke nicht kategorisierbar

Sieben weitere Werke sind nach den Vorgaben des Bundesamts für Kultur nicht ohne weiteres kategorisierbar. Darunter sind Skulpturen, die keine Originale sind, vier Gemälde aus der Sammlung eines in der Schweiz wohnhaften deutsch-jüdischen Ehepaars, sowie August Mackes Aquarell «Garten mit lesender Frau am Thunersee», das 2006 mit einer Restitutionsforderung konfrontiert war, die abgelehnt wurde.

Untersucht wurden 50 Werke der Sammlung Häuptli. Diese stellt einen wichtigen Bestandteil der Sammlung des Aargauer Kunsthauses dar. Die Sammlung Häuptli entstand zwischen den 1930er und den frühen 1950er Jahre. Es handelt sich vor allem um Gemälde, die 1970 mit einem Schenkungsvertrag vom Ehepaar Valerie und Othmar Häuptli dem Aargauischen Kunstverein übertragen wurden.

Dazu kamen vier weitere wichtige Werke aus einer anderen Schenkung. Es handelt sich um drei Aquarelle von Paul Klee und ein Gemälde von Ferdinand Hodler, deren Provenienzen im Rahmen dieser Untersuchungen abschliessend geklärt werden konnten.

Mit dem Projekt Provenienzforschung habe ein bedeutender Bestand der eigenen Sammlung erforscht werden, teilte das Kunsthaus mit. Das Projekt habe gezeigt, dass mit systematischer und sorgfältiger Recherche viele Lücken geschlossen werden können. Gleichzeitig werde das interne Knowhow zur Sammlung durch die Recherchen stetig und in entscheidenden Punkten weiterentwickelt.

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