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IPV: Hier findet ihr heraus, ob euch der Kanton Glarus einen Teil der Krankenkassenprämie bezahlt

Die Krankenkasse wird immer teurer. Der Kanton Glarus unterstützt Menschen, die die Prämien kaum zahlen können. Geld gibt es aber nur, wenn ihr aktiv werdet. Hier erfahrt ihr, ob sich das lohnt.

Fridolin
Rast
10.12.24 - 16:24 Uhr
Glarus
Prämienverbilligung beantragen oder nicht? Unser IPV-Rechner gibt dir eine Einschätzung, ob sich der Aufwand lohnt.
Prämienverbilligung beantragen oder nicht? Unser IPV-Rechner gibt dir eine Einschätzung, ob sich der Aufwand lohnt.
Screenshot/Symbolbild Freepik

Nehmen wir an, ihr wohnt im Kanton Glarus, seid verheiratet und habt drei Kinder, das älteste zwischen 18 und 25 und noch in der Ausbildung. Mit einem Einkommen von 120’000 Franken und einem steuerbaren Vermögen von 50’000 Franken hat eure Familie ziemlich sicher noch das Recht, vom Kanton einen Beitrag an die Krankenkassenprämien zu bekommen.

Der Kanton hat in den letzten Wochen das Anmeldeformular für diese sogenannte individuelle Prämienverbilligung (IPV) verschickt. Im Gegensatz zu den meisten anderen Kantonen bekommt ihr einen solchen Beitrag nur, wenn ihr dieses Anmeldeformular einsendet oder die Anmeldung online macht.

Wir sagen euch mit unserem Rechner hier, ob sich das Ausfüllen des Formulars lohnt, das ihr erhalten habt oder herunterladen könnt.

IPV-Rechner

IPV-Rechner

Berechne die mögliche Verbilligung deiner Krankenkassenprämie im Kanton Glarus. Du brauchst dafür die Steuerveranlagung von 2023.

Schritt 1: Personen erfassen

Hinweis: Dieses Online-Formular dient nur als Orientierung und stellt keinen offiziellen Entscheid dar.

So kommt ihr zum Geld

Damit ihr die Verbilligung bekommt, müsst ihr den Antrag für die individuelle Prämienverbilligung bis spätestens 31. Januar 2025 online ausfüllen oder mit dem Formular einreichen.

Hier könnt ihr das Formular herunterladen, wenn ihr es nicht mehr zur Hand habt und auf Papier ausfüllen wollt.

Hier könnt ihr den Antrag online stellen, wenn ihr «Gesuch individuelle Prämienverbilligung» auswählt. Ihr müsst allerdings dafür ein Konto beim Behörden-Login des Bundes (AGOV) haben oder neu einrichten. 

Bitte beachtet: Das Berechnungstool der «Glarner Nachrichten» ist keine offizielle Hilfe des Kantons und es bildet gewisse Spezialfälle nicht ab. Es macht auch keine Angaben für Personen, die Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe beziehen. Es können aus den Angaben auch keine Rechtsansprüche abgeleitet werden. Aber das Berechnungstool kann helfen bei der Einschätzung, ob es sich lohnt, das IPV-Formular einzureichen.

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