×

Gericht hat entschieden: Darum erhält Radio Grischa die Konzession nun doch

Das Bundesamt für Kommunikation hat Anfang 2024 entschieden, die Konzession für die Region an Radio Alpin zu vergeben. Ein Gericht entscheidet nun anders und die Konzession geht an Radio Grischa.

Patrick
Kuoni
30.01.25 - 16:56 Uhr
Graubünden
_0II4715 (1)
Konzession für Radio Grischa: Verwaltungsratspräsident Silvio Lebrument ist sehr glücklich über den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes.
Bild Olivia Aebli-Item

Radio Grischa sendet weiterhin mit einer Konzession des Bundes in der Region. Das Bundesverwaltungsgericht hat für den Sender entschieden und gegen die Konkurrenz von Stefan Bühler und Roger Schawinski. Darum ging es bei dem Entscheid und das bedeutet er.

Das ist die Vorgeschichte

Anfangs 2023 schrieb das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) 38 TV- und Radiokonzessionen für die Jahre 2025 bis 2034 aus. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) erteilte im Januar 2024 Radio Alpin - hinter welchem Roger Schawinski und Stefan Bühler stehen - die Radiokonzession ab dem Jahr 2025 r das Versorgungsgebiet Graubünden, Glarus und das St. Galler Oberland.

Das sind die Folgen einer Konzessionserteilung

Sender mit einer Konzession bekommen gegenüber Sendern ohne Konzession technische Vorteile bei der Verbreitung ihres Programms. Sie haben mit dem Bund eine sogenannte Leistungsvereinbarung. In dieser ist unter anderem geregelt, welche Inhalte sie mindestens anbieten müssen und wie sie die Qualität sicherstellen sollen. Der konzessionierte Radiosender erhält ausserdem Geld vom Bund.

Damit hat sich das Bundesverwaltungsgericht auseinandergesetzt

Das Uvek stellte sich auf den Standpunkt, dass beide Bewerberinnen (Radio Grischa - damals noch Radio Südostschweiz - und Radio Alpin) die Konzessionsvoraussetzungen erfüllen. Dagegen wehrte sich die Südostschweiz Radio AG mit einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Eine Konzession kann gemäss Bundesverwaltungsgericht erteilt werden, wenn sichergestellt ist, dass der Radiosender die Arbeitsbedingungen der Branche und verschiedene Pflichten und Auflagen einhält. Unter anderem muss das Programm grösstenteils von qualifiziertem, ausgebildetem Personal gestaltet werden, um den Anforderungen des Qualitätsjournalismus zu genügen. Damit wirkt sich ein allfälliger Mangel indirekt auf die Qualität des Radioprogramms aus.

Darum geht die Konzession nun an Radio Grischa

Radio Alpin hat mit zu vielen Volontären geplant. Für jeden Volontär müssen drei ausgebildete Journalisten angestellt sein. Gemäss Mitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes waren sich beide Parteien einig, dass diese Bedingung nicht erfüllt ist. Die Südostschweiz Radio AG störte sich daran, dass die Radio Alpin Grischa AG trotzdem nicht vom Konzessionsverfahren ausgeschlossen worden war. Das Bundesverwaltungsgericht gibt dieser Ansicht nun recht. «Wenn das Mindestverhältnis nicht erfüllt ist, sind die Konzessionsvoraussetzungen nicht gegeben. Ein Ausschluss der Radio Alpin Grischa AG erweist sich vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die Praxis zum Beschaffungsrecht als verhältnismässig», schreibt das Bundesverwaltungsgericht in einer Mitteilung.

Das bedeutet der Entscheid für die Hörerinnen und Hörer von Radio Grischa

Silvio Lebrument, Verwaltungsratspräsident und Geschäftsführer Medien von Somedia, erklärt: «Heute ist für mich einer der schönsten Tage im Geschäftsleben. Ich hatte einige schlaflose Nächte aufgrund des Gerichtsverfahrens.» Und er sagt weiter: «Wir haben nun Gewissheit bis Ende 2034. Wir bekommen die definitive Konzession und können weiterhin erfolgreiches Radio machen, wie wir das auch in den vergangenen 37 Jahren gemacht haben.» Dieser Entscheid gebe nun Sicherheit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Radio Grischa. Ein Teil der neuen Mitarbeitenden habe befristete Arbeitsverträge erhalten, weil man nicht gewusst habe, wie der Entscheid ausfalle. Diese Unsicherheit sei nun Vergangenheit.

Das sagt man bei der Alpin Grischa AG zum Entscheid

Stefan Bühler, Mitinitiant des geplanten neuen Radios, sagt gegenüber Radio Grischa: «Wir hätten nicht damit gerechnet, dass ein Bundesverwaltungsgericht einen Uvek-Entscheid ins Gegenteil verkehrt, ohne dass auf den Inhalt eingegangen wird.» Das Kapitel Graubünden sei damit nun abgeschlossen. Damit hat nach der Ansicht von Bühler auch Graubünden verloren: «Wir wollten eine Angebots- und Medienvielfalt in den Kanton bringen.» Das eigene Gesuch sei besser gewesen als jenes von Radio Grischa, doch das sei gar nicht angeschaut worden. «Stattdessen hat das Bundesverwaltungsgericht aufgrund eines kleinen Nebenpunktes entschieden, dass das Gesuch gar nicht hätte angeschaut werden dürfen.» Man habe mit einem Volontär zu viel geplant und sei deswegen ausgeschlossen worden. Das Medienmonopol von Somedia sei mit dem Entscheid zementiert worden. «Wir haben bereits ein Studio gebaut und personelle Planungen gemacht, um bereit zu sein. Diese Vorarbeiten werden nun rückgängig gemacht», so Bühler.

Patrick Kuoni ist Redaktor bei Südostschweiz Print/Online. Er berichtet über Geschehnisse aus dem Kanton Graubünden. Der Schwerpunkt seiner Berichterstattung liegt auf den Themenbereichen Politik, Wirtschaft und Tourismus. Wenn er nicht an einer Geschichte schreibt, ist er als einer der Tagesverantwortlichen für die Zeitung «Südostschweiz» tätig. Patrick Kuoni ist in Igis (heutige Gemeinde Landquart) aufgewachsen und seit April 2018 fester Teil der Medienfamilie Südostschweiz. Mehr Infos

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.

Euch hätte gesunde Konkurrenz durchaus gut getan. Übrigens findet die Büwo auch nach diversen Mails über Monate hinweg immer noch nicht den Weg zurück in unseren Briefkasten, vielleicht hättet Ihr ja jetzt Zeit um Euch darum zu kümmern.

Könnte euch auch interessieren
Mehr zu Graubünden MEHR
prolitteris