Tibeter erschoss in Netstal seine Ex-Freundin: Am Mittwoch wird der Prozess wiederholt
Im Jahr 2021 hat ein Mann in Netstal zwei Mal auf seine Ex-Freundin geschossen und sie getötet. Am Mittwoch verhandelt das Kantonsgericht den Fall zum zweiten Mal – weil es die Verteidigerin entlassen hat.
Im Jahr 2021 hat ein Mann in Netstal zwei Mal auf seine Ex-Freundin geschossen und sie getötet. Am Mittwoch verhandelt das Kantonsgericht den Fall zum zweiten Mal – weil es die Verteidigerin entlassen hat.
Im Sommer 2024 hat das Glarner Kantonsgericht in einem Mordprozess nicht wie üblich Urteil gefällt, sondern die Verteidigerin des Angeklagten entlassen. Deshalb wird die Verhandlung am Mittwoch mit einer neuen Verteidigung wiederholt. Vor Gericht steht ein 31-jähriger Tibeter, der im Jahr 2021 in Netstal seine Ex-Freundin mit einer Pistole erschossen hat.
Der Tibeter lebte vor der Tat in Frankreich und hatte die Frau online kennengelernt. Daraus entwickelte sich eine Beziehung, die aber laut der Staatsanwaltschaft kurz vor der Tat in die Brüche gegangen war. Der Mann habe dies nicht akzeptieren wollen. Nach den tödlichen Schüssen hat er sich verhaften lassen und er ist seither im Gefängnis.
Es sei ein Unfall gewesen
Bei der ersten Durchführung des Prozesses im März 2024 hat die Staatsanwaltschaft beantragt, den Mann wegen Mordes zu bestrafen. Merkwürdigerweise stellte die Verteidigerin denselben Antrag, obwohl der Angeklagte ausgesagt hatte, es sei ein Unfall gewesen. Er habe mit der Waffe hantiert, und dabei hätten sich unbeabsichtigt zwei Schüsse gelöst. Er wisse nicht, weshalb sich der erste Schuss gelöst habe, und an einen zweiten könne er sich nicht erinnern. Er habe nicht die Absicht gehabt zu töten.
Der Unterschied im Strafmass ist erheblich: Während für Mord vom Gericht eine lebenslängliche Strafe ausgesprochen werden kann, ist bei einer fahrlässigen Tötung auch nur eine bedingte und kürzere Gefängnisstrafe möglich. Konkret hatte die Staatsanwaltschaft zwölf Jahre Gefängnis beantragt, und die Verteidigerin hatte sich dem angeschlossen.
Der Angeklagte verlangt die hohe Strafe
Der merkwürdige Antrag der Verteidigerin war durchaus im Sinne des Angeklagten. In seiner Religion sei es wichtig, für seine Taten freiwillig zu büssen und somit keinen Kampf gegen die Strafverfolgungsbehörden zu führen, hatte er offenbar seine Verteidigerin instruiert. Er wolle jede Strafe hinnehmen.
Der Antrag der Verteidigerin war aber nicht im Sinne des Gerichtes. Die religiösen Überzeugungen des Täters seien dessen Privatsache, so das Gericht. «Keinesfalls darf der Staat missbraucht werden, um eine hohe Freiheitsstrafe im Sinne eines Bussrituals zu erwirken.» Es ist also laut dem Gericht unzulässig, einen Täter härter zu bestrafen, als es der Tat entspricht. Und es sei die Aufgabe der Verteidigung, das Gericht von einem möglichst günstigen Urteil zu überzeugen. Auch gegen den Willen des Angeklagten.
Die neue Verteidigung wird das am Mittwoch zu berücksichtigen haben. Wir berichten ab 8 Uhr morgens live im Ticker vom Prozess.
Daniel Fischli arbeitet als Redaktor bei den «Glarner Nachrichten». Er hat Philosophie und deutsche Sprache und Literatur studiert. Mehr Infos
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