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Auto-Einführung war auch in Davos ein Kampf

Vor ziemlich genau 100 Jahren traf offiziell das erste Automobil in Davos ein. Vorausgegangen sind diesem Akt mehrere kantonale Volksabstimmungen, ehe 1923 erstmals ein Durchbruch erreicht werden konnte. Dann nämlich stimmte der Bündner Souverän einer provisorischen Autoroute durch den Kanton zu.

Andri
Dürst
31.07.23 - 12:00 Uhr
Ereignisse
Diese Aufnahme von 1933 zeigt einige Automobile in der Zügenschlucht, nahe dem Brombänz-Viadukt der RhB.
Diese Aufnahme von 1933 zeigt einige Automobile in der Zügenschlucht, nahe dem Brombänz-Viadukt der RhB.
Dokumentationsbibliothek Davos (DBD)

Die Anfänge des Automobilverkehrs in Graubünden gehen bis ins 19. Jahrhundert zurück. Genauer gesagt schrieb man das Jahr 1897, als ein Davoser das allererste Automobil in Graubünden in Betrieb setzte: Der Baumeister und spätere Landammann Gaudenz Issler bestellte sich in diesem Jahr einen Benz-Wagen aus Deutschland, jedoch mit der ausdrücklichen Bedingung des Rückgaberechts, falls das Auto den Steigungen der Davoser Bergstrassen nicht gewachsen sei. Wie Leni Henderson im Buch «Davoser Persönlichkeiten» schreibt, sei Isslers Auto aber bald wieder aus dem Ortsbild verschwunden.

Im Jahr 1900 war dann ohnehin Schluss mit dem Autoverkehr in Graubünden – ein Verbot wurde erlassen. Zwischen 1907 und 1922 wurde siebenmal über die Aufhebung dieses Verbots abgestimmt, jedoch sprach sich stets eine Mehrheit für die Beibehaltung aus. Am 24. Juni 1923 war es dann soweit, und eine Mehrheit des Bündnervolkes sagte Ja – nicht etwa aber zu einer Aufhebung des Autoverbots, sondern «nur» zu einer Freigabe einer Nord-Süd-Transversale im «Probebetrieb». Ab Landquart im Norden führte sie via Lenzerheide nach Tiefencastel, und von dort aus weiter via Julier ins Engadin sowie über den Maloja bis Castasegna im Süden. Als Abzweiger wurden zudem die Splügenpass-Route und die Strecke Silvaplana–Samaden–Pontresina freigegeben.

Provisorische Route: Am 23. Juni 1923 publizierte die «Bündner Zeitung» die bis Ende 1924 begrenzte Streckenführung durch den Kanton.
Provisorische Route: Am 23. Juni 1923 publizierte die «Bündner Zeitung» die bis Ende 1924 begrenzte Streckenführung durch den Kanton.
SO

Doch auch Davos fand mit dem Volks-Ja den Anschluss an das provisorische Autostrassen-Netz. Von Lenz abzweigend, wurde die Route bis nach Davos als Durchgangsstrasse deklariert. Doch wo diese genau enden soll, das schien nicht wirklich klar gewesen zu sein. Dazu später mehr.

«Offizielle Automobilvorhut»

Am 28. Juni 1923 – also nur vier Tage nach der Volksabstimmung – berichtete die DZ von den ersten Wagen, die den Ort erreichten. Die «Tafaaseri» war damals noch offiziell ein Organ des Freisinns, daher erstaunt es nicht, dass die Berichterstattung gegenüber den Automobilen äusserst positiv ausfiel. Im Zeitungsartikel des erwähnten Tags hiess es: «Die ersten Autos sind heute auf der durch den Volksbeschluss vom letzten Sonntag geöffneten Route in Davos eingetroffen. Diese wird zwar erst nächsten Sonntag den Automobilisten allgemein zugänglich sein. Die Insassen der beiden fähnchengeschmückten Autos waren in offizieller Mission hier. Regierungsrat Blattner, der Chef des kantonalen Baudepartements, begleitet vom Präsidenten der Sektion Graubünden des schweizerischen Automobilclubs, Hotelier C. Demmer jun., dem Vizepräsidenten desselben Klubs, Kaufmann Cotinelli, Stadtrat Schütter von Chur und Bezirksingenieur Peterelli besichtigten die neue Autoroute, um sich über allenfalls noch notwendige Massnahmen, namentlich Anbringen von Warnungstafeln usw., zu orientieren. Bei einem einfachen Begrüssungsakt im Hotel Angleterre gab Hotelier Demmer jun. der Freude der Automobilisten Ausdruck, dass ihnen endlich auch der Kanton Graubünden zugänglich sei. Landammann Dr. Branger hiess die ersten Autogäste in Davos willkommen. Regierungsrat Blattner sprach die Erwartung aus, dass die auf das Auto gesetzten Hoffnungen sich erfüllen.» Dann folgt ein Satz, der aus heutiger Sicht fast schon humorvoll erscheint: «Die Regierung sei nicht darauf erpicht, viele Bussen auszufällen, sondern werde renitenten Automobilisten einfach die Fahrbewilligung entziehen.» Nach dem kleinen Festakt in Davos habe die «offizielle Automobilvorhut» das Landwassertal wieder verlassen – «durch die Züge hinaus nach Tiefenkastel und weiter über die Julierroute ins Engadin, wo man sie sicher ebenso freudig aufnehmen wird wie bei uns».

Aufnahme aus den 30ern in den Zügen: Der Tunnel im Bereich Schwabentobel ist zweigeteilt. Nur wenn Schneemassen die mittlere Öffnung blockierten, wurde der Tunnel in seiner vollen Länge genutzt.
Aufnahme aus den 30ern in den Zügen: Der Tunnel im Bereich Schwabentobel ist zweigeteilt. Nur wenn Schneemassen die mittlere Öffnung blockierten, wurde der Tunnel in seiner vollen Länge genutzt.
Dokumentationsbibliothek Davos (DBD)

Freie Fahrt mit Fragezeichen

Auch in den amtlichen Anzeigen, die damals schon zur DZ gehörten, ist das Automobil ein Thema. So werden in einer auf den 30. Juni 1923 datierten Anzeige vor allem Fuhrhalter auf ihre Pflichten aufmerksam gemacht, damit diese den Autoverkehr möglichst nicht behindern. Ebenfalls in dieser Anzeige zu finden ist folgender Abschnitt: «Mit dem 1. Juli sind durch das Gesetz betreffend probeweise Oeffnung einiger Strassen für das Automobil in Graubünden vom 24. Juni 1923 die Kantonsstrassen auf Gebiet der Landschaft Davos dem Automobilverkehr geöffnet. Für die übrigen öffentlichen Strassen in der Landschaft Davos bestand nie ein Verbot gegen den Automobilverkehr.»

Am Tag nach der Abstimmung publizierte die DZ die Resultate.
Am Tag nach der Abstimmung publizierte die DZ die Resultate.
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Der letzte Satz sorgte offenbar für Aufsehen. Denn am 21. Juli 1923 las man in der DZ in einem Bericht über die GV des Kurvereins Folgendes: «Zur Orientierung unserer Leser teilen wir auch mit, was Herr Landammann Fopp im ‹Rätier› über die Interpretation des Automobilgesetzes in Bezug auf Davos schreibt: ‹Ganz unverständlich ist der Erlass der Gemeindebehörde von Davos, durch das Automobilgesetz seien alle Strassen von Davos dem Auto geöffnet worden.›» In seiner Begründung ging Fopp auf die Führung der provisorischen Autoroute durch den Kanton ein. «Es handelt sich um eine Abzweigung nach Davos, das ist die Zügenstrasse. Wo endigt dieselbe? Streng genommen in Davos Platz. Doch bildet die Post- respektive Prättigauer-strasse die Fortsetzung der Zügenstrasse, und so endigt der dem Auto geöffnete Strassenzug [...] bei extensiver Interpretation bei den letzten Häusern in diesem Strassenzug [...]. Also dem eventuellen Bedürfnis entsprechend auf dem Wolfgang. Doch kann man die Sache auf die Spitze treiben und sagen beim Haus Accola im Laret.» Er argumentierte auch aus einer rechtlichen Sicht für eine gewisse Zurückhaltung und schloss seine Ausführungen so: «Wir sind für das neue Autogesetz eingetreten, es soll eine Probe sein. Gerade darum verlangen wir strikte Handhabung und keine Künsteleien.»

Die DZ schrieb dazu: «Diesen Ausführungen möchten wir nur entgegenhalten, dass die Regierung, beharrte sie auf ihrem von Herrn Fopp in Schutz genommenen Standpunkt, Autogrenzen in Davos seien das Basler Sanatorium und die Station Wolfgang mit Ausschluss der Nebentäler, sie sich unserer Ansicht nach einer Inkonsequenz schuldig machte. Gegenüber Chur und Celerina verhielt sie sich anders als gegenüber Davos.»

Somit führte nicht nur die Frage nach dem Endpunkt auf der Prättigauerstrasse zu Diskussionen, sondern auch die Situation in den Seitentälern. Zumindest für die Strasse nach Monstein war der Fall aus Sicht der Gemeinde klar. So heisst es in einer Kurznachricht in der DZ (ebenfalls am 21. Juli): «Die Strasse Glaris–Monstein ist nunmehr, wie der Strassenchef mitteilt, auch für Autos wieder fahrbar, nachdem sie für dieselben während 14 Tagen wegen Erneuerungsarbeiten gesperrt war.»

Kleiner Landrat wehrte sich

Am 28. Juli 1923 meldete die DZ dann, dass die Regierung eine Wiedererwägung ihrer Verfügung vom 14. Juli abgelehnt habe, wonach das Auto auf Davoser­gebiet nur bis auf den Wolfgang und bis zum Basler Sanatorium fahren dürfe. «Gestern hat nun der Kleine Landrat einstimmig beschlossen, gegen die Verfügung der Regierung [...] die staatsrechtliche Beschwerde beim Bundesgericht einzureichen.» Was die Richter in Lausanne zum «Davoser Autostreit» sagten, konnte im Rahmen einer Kurzrecherche nicht eruiert werden. Lange dürfte dieser Streit ohnehin nicht gedauert haben, denn 1925 war das Automobil erneut Thema kantonaler Volksabstimmungen. Obschon im Januar eine gesamtbündnerische Lösung noch verworfen worden war, stimmte der Bündner Souverän im Juli dann einer Autovorlage zu.

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