Zugezogene können in Frankreich nicht gegen muhende Kühe klagen
Stadtmenschen in Frankreich, die aufs Land umziehen und sich dort von krähenden Hähnen oder stinkenden Misthaufen gestört fühlen, können dagegen künftig nicht mehr so einfach vor Gericht ziehen.
Stadtmenschen in Frankreich, die aufs Land umziehen und sich dort von krähenden Hähnen oder stinkenden Misthaufen gestört fühlen, können dagegen künftig nicht mehr so einfach vor Gericht ziehen.
Das Parlament in Paris hat am späten Montagabend ein Gesetz verabschiedet, das Landwirte und andere Betriebe bei der Ausübung ihrer ureigenen Aktivitäten schützt, so lange diese rechtmässig sind.
Wer neu aufs Land umzieht, kann also nicht gegen seine Nachbarn klagen, weil muhende Kühe, knatternde Traktoren oder die nächtliche Arbeit in der Bäckerei im Erdgeschoss seine Vorstellung der Landidylle stören.
Zu Hunderten beschäftigen Nachbarschaftsstreits um Tiergeräusche und Gerüche in Frankreich die Gerichte, auch die Justiz soll mit dem neuen Gesetz entlastet werden. Schlagzeilen machte etwa der Fall eines Milchviehhalters, der Nachbarn nach Klagen über 100 000 Euro an Schadenersatz zahlen soll und möglicherweise gar seine Ställe umbauen muss.
2019 jedoch entschied ein Gericht zugunsten von Hahn Maurice, der nach dem Richterspruch weiterhin ungehindert krähen durfte. Ferienhausbesitzer hatten geklagt, weil sie sich von dem Krähen gestört fühlten. Geschützt sind nun alle Aktivitäten, die Landwirte beim Zuzug neuer Nachbarn bereits legal ausübten.
Um Nachbarschaftsstreitigkeiten um Geräusche und Gerüche auf dem Land einzudämmen, hatte Frankreich 2021 bereits ein Gesetz mit dem Ziel verabschiedet, das sogenannte sensorische Erbe der französischen Landschaften zu definieren und zu schützen. Das Umweltgesetzbuch stellt seitdem fest, dass die Geräusche und Gerüche, die Naturgebiete charakterisieren, Teil des gemeinsamen Erbes der Nation sind.