Trotz vier Jahren Gefängnis bleibt ein Mann für eine Therapie eingesperrt
Ein Mann ist freiwillig zum vorzeitigen Vollzug einer Haftstrafe eingerückt. Die angezeigte stationäre Therapie fand nicht statt. Nun muss er sie nachholen und bleibt eingesperrt.
Ein Mann ist freiwillig zum vorzeitigen Vollzug einer Haftstrafe eingerückt. Die angezeigte stationäre Therapie fand nicht statt. Nun muss er sie nachholen und bleibt eingesperrt.
Ein heute 49-jähriger Mann wurde im Mai 2017 wegen verschiedener Straftaten verhaftet und blieb nach der Untersuchungshaft freiwillig im vorzeitigen Strafvollzug. Später wurde er vom Kantonsgericht und dann auch vom Obergericht schuldig gesprochen und zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Diese sass er ab, und er wurde im Februar 2021 aus dem Gefängnis entlassen. Allerdings hätte er eine psychiatrische Therapie gebraucht, zu der er auch von beiden Gerichtsinstanzen verpflichtet wurde.