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Eltern von Archie stellen Antrag bei Gerichtshof für Menschenrechte

Trotz Niederlagen in allen Instanzen der britischen Justiz wollen die Eltern des unheilbar kranken Archie in England die Einstellung der lebenserhaltenden Massnahmen nicht akzeptieren.

Agentur
sda
03.08.22 - 11:16 Uhr
Ereignisse
Die Eltern des unheilbar kranken Archie, Paul Battersbee und Hollie Dance, sprechen vor dem Royal London Hospital in Whitechapel, East London, zu den Medien. Trotz Niederlagen in allen Instanzen der britischen Justiz wollen die Eltern von Archie die…
Die Eltern des unheilbar kranken Archie, Paul Battersbee und Hollie Dance, sprechen vor dem Royal London Hospital in Whitechapel, East London, zu den Medien. Trotz Niederlagen in allen Instanzen der britischen Justiz wollen die Eltern von Archie die…
Keystone/PA Wire/Jonathan Brady

Wenige Stunden vor der geplanten Abschaltung der Geräte reichten ihre Anwälte einen Antrag beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg ein. Das berichtete die britische Nachrichtenagentur PA am Mittwochmorgen. Man hoffe und bete nun für eine positive Entscheidung des Gerichts, sagte Archies Mutter. «Wir werden Archie bis zum bitteren Ende nicht aufgeben.»

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist kein Organ der EU, sondern des Europarates.

Der zwölfjährige Junge hat sich bei einem häuslichen Unfall im April schwere Hirnverletzungen zugezogen - womöglich bei einer Internet-Mutprobe. Er liegt seither im Koma.

Die Geräte, die den Jungen derzeit in einem Krankenhaus im Osten Londons am Leben halten, sollten eigentlich am Mittwoch um 11.00 Uhr Ortszeit (12.00 Uhr MESZ) abgeschaltet werden. Noch ist unklar, ob die Anwälte der Familie mit ihrem Antrag Aussicht auf Erfolg haben.

Im Kampf um das Leben ihres Sohnes sind Archies Eltern in allen gerichtlichen Instanzen gescheitert. Der Supreme Court - das oberste britische Gericht - lehnte am Dienstag einen Antrag ab, mit dem die Eltern die Fortführung der lebenserhaltenden Massnahmen erwirken wollten. Die Richter am Supreme Court erklärten, da es keine Aussicht auf eine wirkliche Genesung gebe, würden die lebenserhaltenden Massnahmen nur «das Sterben verlängern».

Der Fall erinnert an ähnliche Auseinandersetzungen um unheilbar kranke Kinder in Grossbritannien. Der finanziell stark unter Druck stehende britische Gesundheitsdienst neigt dazu, lebenserhaltende Massnahmen sehr viel früher zu entziehen, als das in Deutschland der Fall wäre. Zudem werden die Wünsche von Eltern und Angehörigen dabei nicht im selben Masse berücksichtigt. Was im besten Sinne des Patienten ist, entscheiden oft Richter auf Empfehlung von Medizinern.

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