Das Verwaltungsgericht rüffelt die Glarner Kesb
Die Glarner Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde muss über die Bücher. Laut Verwaltungsgericht hat die Kesb zu unsorgfältig geprüft, ob das Wohl zweier Kinder gefährdet war und immer noch ist.
Die Glarner Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde muss über die Bücher. Laut Verwaltungsgericht hat die Kesb zu unsorgfältig geprüft, ob das Wohl zweier Kinder gefährdet war und immer noch ist.
Zumindest in diesem Fall kommt die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) des Kantons Glarus schlecht weg. «Ob eine eindeutige und erhebliche Gefährdung des Kindeswohls vorliegt, ist aufgrund der Akten und des dargelegten Sachverhalts äusserst unklar.» Das steht in einem Urteil des Verwaltungsgerichts, das den «Glarner Nachrichten» vorliegt. Vor dieses gezogen ist Hanna Emma Rochat*. Sie ist 55-jährig, Mutter von drei erwachsenen Söhnen und je einer Tochter im Primar- und einer im Sekundarschulalter.