Bischof Bonnemain ordnet nach Missbrauchsanzeige Voruntersuchung an
Nach einer Anzeige im bischöflichen Ordinariat Chur hat Bischof Joseph Maria Bonnemain eine kanonische Voruntersuchung eingeleitet.
Nach einer Anzeige im bischöflichen Ordinariat Chur hat Bischof Joseph Maria Bonnemain eine kanonische Voruntersuchung eingeleitet.
Nach einer Anzeige im bischöflichen Ordinariat Chur wegen verschiedener, mutmasslichen Straftaten hat der Churer Bischof Joseph Maria Bonnemain eine kanonische Voruntersuchung angeordnet. Der Absender der Anzeige beschuldigt unter anderem einen Priester des Bistums des sexuellen Missbrauchs.
Die mutmasslichen Missbräuche sollen im Frühjahr 2012 stattgefunden haben, wie das Bistum Chur am Samstag weiter mitteilte. Der Absender der Anzeige, die am 24. November eingegangen sei, sei derzeit in Deutschland wohnhaft. Inzwischen sind laut Mitteilung alle involvierten Personen durch den Bischof informiert worden.
Das Verfahren sehe unter anderem vor, dass der Ordinarius von Beginn der Voruntersuchung an Vorsichtsmassnahmen verhängen könne. Diese sähen vor, dass dem Angeschuldigten der Aufenthalt an einem bestimmten Ort oder einem Gebiet auferlegt oder untersagt werden könne. Man könne ihm ebenfalls vorübergehend den geistlichen Dienst oder die Ausübung eines kirchlichen Amtes untersagen.
Aufgrund der laufenden Voruntersuchung sei es aber nicht zulässig, weitere Informationen bekanntzugeben, schreibt das Bistum. Es gelte die Unschuldsvermutung. Bischof Bonnemain sei erneut zutiefst erschüttert. Das Leid der Betroffenen von sexuellem Missbrauch in kirchlichem Umfeld ernst zu nehmen, sei ihm ein grosses Anliegen.
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