Abschuss von Alphawolf ist ein Ausnahmefall
Seit Dienstag darf die Wildhut auf den Leitrüden M92 des Beverinwolfsrudels anlegen. Dafür wurde das Monitoring ausgebaut. Gelingt der Abschuss, könnte es zu mehr Rissen kommen.
Seit Dienstag darf die Wildhut auf den Leitrüden M92 des Beverinwolfsrudels anlegen. Dafür wurde das Monitoring ausgebaut. Gelingt der Abschuss, könnte es zu mehr Rissen kommen.
Erstmals darf im Kanton Graubünden ein Leitwolf erlegt werden. Das Bundesamt für Umwelt hat am 28. Oktober zugestimmt, dass das Alphamännchen des Beverinrudels, M92, geschossen werden darf (Ausgabe vom Dienstag). Das ist ein Ausnahmefall, der überhaupt erst mit der neuen eidgenössischen Jagdverordnung möglich ist, die seit dem 15. Juli 2021 in Kraft ist. Wenn nachgewiesen werden kann, dass ein Elterntier besonders schadenstiftend ist, dann ist ein Abschuss möglich.