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Nach Boateng-Prozess: Staatsanwaltschaft prüft Rechtsmittel

Nach der Verurteilung des deutschen Ex-Nationalspielers Jérôme Boateng zur Zahlung von 1,8 Millionen Euro Strafe wegen Körperverletzung an seiner früheren Freundin erwägt die Staatsanwaltschaft eine Berufung.

Agentur
sda
10.09.21 - 10:21 Uhr
Ereignisse
Gegen Fußball-Profi Jerome Boateng wird wegen des Vorwurfs der Körperverletzung verhandelt. Das Amtsgericht verhängte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft erwägt in Berufung zu gehen. Foto: Peter Kneffel/dpa
Gegen Fußball-Profi Jerome Boateng wird wegen des Vorwurfs der Körperverletzung verhandelt. Das Amtsgericht verhängte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft erwägt in Berufung zu gehen. Foto: Peter Kneffel/dpa
Keystone/dpa/Peter Kneffel

«Wir prüfen derzeit, ob wir Rechtsmittel ergreifen», sagte Sprecherin Anne Leiding am Freitag.

Am Abend zuvor hatte das Amtsgericht München eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 000 Euro verhängt. Der Richter sah es als erwiesen an, dass der Weltmeister von 2014 seiner damaligen Partnerin im Karibikurlaub 2018 ins Gesicht geschlagen hatte. 30 000 Euro sind zwar der höchstmögliche Tagessatz, Boateng ist damit aber nicht vorbestraft. Eine Vorstrafe gibt es erst ab 90 Tagessätzen.

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren gefordert - und eine Geldauflage von 1,5 Millionen Euro. Boatengs Verteidiger Kai Walden hatte einen Freispruch gefordert. Die Frage, ob auch sein Mandant erwägt, Rechtsmittel einzulegen, beantwortete er bis Freitagfrüh nicht.

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