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Zürcher Gericht spricht Christian Jott Jenny frei

Das Zürcher Bezirksgericht hat den St. Moritzer Gemeindepräsidenten Christian Jott Jenny vom Vorwurf der Urheberrechtsverletzung freigesprochen.

Südostschweiz
19.05.21 - 13:42 Uhr
Ereignisse

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hatte Christian Jott Jenny angeklagt, weil er ohne Einverständnis alte Lied-Texte abgeändert habe.

Für das Bezirksgericht war jedoch erwiesen, dass sich der 42-jährige Gemeindepräsident von St. Moritz und Entertainer nicht strafbar gemacht hatte. Er erhält nun 25'000 Franken für die Anwaltskosten.

Jenny argumentierte während des Prozesses, dass die «Trittligass-Balladen» eine Parodie gewesen seien. Das sei vom Publikum auch so erkannt worden. Für Parodien braucht es von Gesetzes wegen keine Einwilligung der Urheberrechtsinhaber.

Zudem habe er selber die Texte gar nicht abgeändert, sagte Jenny. Er selber war Initiator und Produzent dieser Revue, bei der acht Stücke des Musicals «Eusi chlii Stadt» sowie das Lied «Lueg vo de Langstrass unne» verwendet wurden.

Der Staatsanwalt warf Jenny vor, bei den Erben des Liedermachers Werner Wollenberger nicht um Erlaubnis gefragt zu haben, die Texte zu ändern und teilweise zu modernisieren.

Er forderte für Jenny wegen Verletzung des Urheberrechtes eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 370 Franken, also 33'300 Franken. Dazu sollte eine Busse kommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (so/sda)

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