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Gericht: Geräte bei todkranker Fünfjähriger sollten abgestellt werden

Im Kampf um das Leben ihrer Tochter hat die Mutter der todkranken Pippa (5) eine weitere Niederlage vor einem britischen Gericht erlitten.

Agentur
sda
19.03.21 - 15:07 Uhr
Ereignisse
ARCHIV - Paula Parfitt, die Mutter der fünfjährigen Pippa Knight, in London. Foto: Dominic Lipinski/PA Wire/dpa
ARCHIV - Paula Parfitt, die Mutter der fünfjährigen Pippa Knight, in London. Foto: Dominic Lipinski/PA Wire/dpa
Keystone/PA Wire/Dominic Lipinski

Das Berufungsgericht in London bestätigte am Freitag die vorherige Entscheidung des High Courts, dass die lebensverlängernden Massnahmen bei dem Mädchen beendet werden sollten.

Er sei ebenfalls der Meinung, dass es «in Pippas bestem Interesse sei, die lebenserhaltenden Massnahmen zu beenden», schrieb der Berufungsrichter in einem schriftlichen Urteil. Die 41-jährige Mutter kündigte an, bis vor das höchste Gericht Grossbritanniens, den Supreme Court, ziehen zu wollen.

Die fünfjährige Pippa liegt seit rund zwei Jahren mit schweren Hirnschäden in einem Londoner Krankenhaus. Im Januar 2019 erkrankte das Mädchen - eine Grippeerkrankung führte zu schweren Schäden im Gehirn, einer sogenannten akuten nekrotisierenden Enzephalopathie. Die Ärzte haben keine Hoffnung mehr und wollen die lebenserhaltenden Massnahmen beenden, die Mutter wehrt sich jedoch gerichtlich dagegen.

In der Urteilsbegründung vom High Court im Januar hiess es, der Fall sei «herzzerreissend». Allerdings könne Pippa ihre Umwelt oder Interaktionen mit anderen Menschen nicht wahrnehmen. Eine Verlegung nach Hause mit speziellen Geräten, wie sie die Mutter gefordert hatte, sei daher nicht sinnvoll.

«Ich bin nach dem Urteil des Berufungsgerichts heute erneut am Boden zerstört», sagte Pippas Mutter, die den Rechtsstreit noch immer nicht aufgeben will. Sie will zumindest eine Testphase durchsetzen, in der ihre Tochter mit mobilen Geräten zuhause gepflegt werden kann. Sie ist überzeugt, dass es Pippa in der heimischen Umgebung besser gehen könne als im Krankenhaus.

Der Fall ähnelt anderen Fällen in Grossbritannien: Der kleine Charlie Gard starb im Alter von elf Monaten ebenso Alfie Evans, der nur 23 Monate alt wurde. Beide Jungen hatten einen seltenen Gen-Defekt. In beiden Fällen schaltete sich sogar der Papst ein, um die britische Justiz dazu zu bringen, einer Behandlung im Ausland zuzustimmen - allerdings vergebens.

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