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Corona-Justizfall Ischgl: Staat bestreitet Schuld der Behörden

Im Justizstreit um das Corona-Krisenmanagement im österreichischen Ischgl hat der Staat jegliches schuldhaftes Handeln der Behörden bestritten.

Agentur
sda
29.10.20 - 13:15 Uhr
Ereignisse
ARCHIV - Ein Ortsschild steht am Ausgang der Ortschaft Ischgl. (zu dpa «Corona-Justizfall Ischgl: Staat bestreitet Schuld der Behörden») Foto: Jakob Gruber/APA/dpa
ARCHIV - Ein Ortsschild steht am Ausgang der Ortschaft Ischgl. (zu dpa «Corona-Justizfall Ischgl: Staat bestreitet Schuld der Behörden») Foto: Jakob Gruber/APA/dpa
Keystone/APA/Jakob Gruber

Die Gesundheitsbehörden hätten «zu jedem Zeitpunkt sämtliche dem Ermittlungsstand entsprechenden, erforderlichen und durch die bestehende Rechtslage zur Verfügung stehenden Massnahmen unverzüglich gesetzt», heisst es in einer Klagebeantwortung der Finanzprokuratur als Vertreterin des Staates. In ihrer Stellungnahme zu einer Amtshaftungsklage stellt die Finanzprokuratur ausserdem infrage, dass sich der Betroffene in Ischgl mit dem Coronavirus angesteckt habe. Aufgrund der Inkubationszeit von bis zu 14 Tagen sei es durchaus möglich, dass der Kläger bereits infiziert nach Ischgl gereist sei.

Der Verbraucherschutzverein (VSV), der die Interessen der Opfer vertritt, reagierte entsetzt. «Diese Klagebeantwortung ist eine ungeheuerliche Täter-Opfer-Umkehr und wir werden die falschen Darstellungen Punkt für Punkt widerlegen», sagte VSV-Vorsitzender Peter Kolba am Donnerstag. Über die anfangs eingebrachten vier Klagen hinaus würden weitere folgen. Mit einem Gerichtstermin sei voraussichtlich aber erst zu Beginn 2021 zu rechnen.

Ischgl galt im März als Corona-Hotspot in Europa. Tausende Infektionen sollen auf den bekannten Tiroler Wintersportort zurückzuführen sein. Eine unabhängige Experten-Kommission hatte unlängst festgestellt, dass es im Krisenmanagement zu Fehlern und Fehleinschätzungen gekommen war. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck ermittelt gegen vier Verdächtige wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten.

Die Finanzprokuratur hielt fest: «Bei Beurteilung aller Massnahmen ist stets jenes Wissen heranzuziehen, das über das Virus, dessen Verbreitungswege und die damit einhergehende Gefahr tagesaktuell bekannt war.»

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