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Fasnacht in der Stadt fällt Corona zum Opfer

Kein Wurstkranz, kein Geissebei, keine Schellegoggi-GV, keine Umzüge: Die Fasnacht in Rapperswil-Jona fällt Corona zum Opfer.

Pascal
Büsser
26.09.20 - 04:30 Uhr
Ereignisse
Traditionsanlässe abgesagt: Wurstkranz, Kinderumzug, Geissebei und Schellegoggi-GV (im Bild) finden nicht statt.
Traditionsanlässe abgesagt: Wurstkranz, Kinderumzug, Geissebei und Schellegoggi-GV (im Bild) finden nicht statt.
BILD ARCHIV

Es war absehbar, nun steht es fest: Nach Eschenbach sagen auch die Organisatoren in Rapperswil-Jona die Fasnacht ab. «Zusammen haben wir die Situation im Zusammenhang mit Covid-19 laufend beobachtet und bis zuletzt gehofft», schreiben die Ortsgemeinde Rapperswil-Jona, die Schellegoggi-Zunft und die Wurstkranz-Bruderschaft in einer Mitteilung. Leider spreche vieles dafür, dass die Pandemie auch 2021 Einfluss auf grössere Anlässe ausüben werde. «So haben wir gemeinsam schweren Herzens entschieden, auf sämtliche Fasnachtsanlässe sowie die beiden Umzüge zu verzichten.»

«Nicht zu verantworten»

Es sind Anlässe mit grosser Tradition. Die Geschichte des Eis-Zwei-Geissebei reicht 670 Jahre zurück. Erst tagen traditionell die Herren im «Rathaus». Danach werden Kinder von den Fenstern aus mit Bürli, Würsten und Biber beschenkt. Ob das Geissebei schon einmal ausgefallen ist, weiss Ortsgemeindepräsident Matthias Mächler nicht. Seit er 1985 erstmals dabei war, fand es stets statt.

Theoretisch wäre der Anlass – nach heutigem Stand der Corona-Regeln – auch Anfang 2021 durchführbar – zumindest der Teil im «Rathaus». Denn der Anlass erfolgt auf Einladung. Ein Contact-Tracing wäre im Falle eines Infektionsgeschehens also machbar. «Es ist immer die Frage, was man darf, und was man verantworten kann», sagt Mächler dazu. Von den 120 Gästen im Saal sei die Mehrheit deutlich über dem AHV-Alter. «Aus unserer Sicht ist der Anlass deshalb nicht zu verantworten.»

Es wäre aus Mächlers Sicht zudem fraglich, wie viele Gäste gekommen wären. Man habe auch Alternativen wie die Aufteilung auf mehrere Lokale oder mehrere Daten erwägt, aber alle verworfen. «Der Anlass lebt vom Moment und der Zusammenkunft», sagt Mächler.

Allenfalls etwas Kleines

Immerhin seit 56 Jahren gibt es das Schübligbankett der Wurstkranz-Bruderschaft Jona. Laut Zunftmeister Bruno Huber ist es noch nie ausgefallen. Aus denselben Überlegungen wie bei der Ortsgemeinde kommt es nun zur traurigen Premiere. Im Saal im Joner «Kreuz» finden sich jeweils gar rund 700 Herren ein – viele in gesetztem Alter. «Ich glaube, wir hätten Unverständnis geerntet, wenn wir den Anlass durchziehen würden», sagt Huber. Man wolle niemanden gesundheitlich gefährden. Eine Durchführung mit Maskenpflicht habe man nicht ernsthaft erwogen. «Ich würde gerne mal einen Maskenball organisieren, aber nicht so», sagt Huber.

Zur gleichen Einschätzung kam die Schellegoggi-Zunft, die jeweils am 11. 11. ihre GV im «Rathaus» durchführt. Unter den Gästen habe es viele Gewerbler, sagt Zunftmeister Adrian Pfister. Diese könnten es sich kaum leisten, im schlimmsten Fall 14 Tage in Quarantäne zu müssen. Diese Verantwortung wolle man nicht tragen.

Ins Wasser fällt auch der Kinderumzug in Jona und der Rapperswiler Fastnachtsumzug. Man sehe sich nicht in der Lage, ein Schutzkonzept durchzusetzen bei 5000 bis 6000 Besuchern in der Altstadt, sagt Pfister. «Die Wehmut ist gross, aber wir hoffen 2022 wieder eine Fasnacht durchführen zu können, wie es sich gebührt.» Offen ist laut Mitteilung, ob es im Frühjahr allenfalls etwas Fasnächtliches im kleinen Rahmen geben wird.

Regierung zu Corona: Bars und Clubs müssen bei Tracing helfen
– Maskenempfehlung für höhere Schulen


Viele Jugendliche im Kanton St. Gallen gehen nach Ansicht der Regierung «zunehmend sorglos» mit der Corona-Pandemie um. Als präventive Massnahme empfiehlt die Regierung Mittelschulen und Berufsfachschulen, nach den Herbstferien eine begrenzte Maskenpflicht einzuführen. Diese soll bei den Eingängen, in Korridoren, Toiletten und Mensen gelten, nicht aber in Schulzimmern, solange dort der Abstand eingehalten wird.
Ab sofort müssen Clubs und Bars von jedem Gast den vollständigen Namen, die Wohnadresse, die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer erfassen und auf ihre Korrektheit überprüfen. «Die Clubs und Bars müssen in ihrem Schutzkonzept aufzeigen, wie sie die Überprüfung der Richtigkeit der erhobenen Daten sicherstellen», heisst in der Mitteilung der Regierung.
Die Listen mit den Daten müssen aufbewahrt werden. Bei einem positiven Corona-Fall in ihrem Lokal müssen die Clubs und Bars innert 48 Stunden auf Anweisung des Kantonsarztamts die betroffenen Gäste direkt informieren. Dies soll das Contact-Tracing entlasten. Die Kontaktdaten dürfen zu keinen anderen Zwecken benützt und müssen nach 14 Tagen gelöscht werden.
Mit diesen Massnahmen reagierte die St. Galler Regierung gestern auf die Zunahme der Corona-Fallzahlen seit Anfang September. Betroffen seien vorwiegend Personen zwischen 18 und 30 Jahren. Nur wenige Erkrankte müssten ins Spital. Dort ist die Situation deshalb aktuell nicht angespannt. (sda/pb)

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