Schalter der Verwaltung sind ab 11. Mai wieder offen
Der Regierungsrat folgt dem bundesrätlichen Beispiel und lockert die Covid-19-Bestimmungen. Unter anderem werden Besuche im Spital und in Heimen wieder erlaubt – unter Vorbehalt.
Der Regierungsrat folgt dem bundesrätlichen Beispiel und lockert die Covid-19-Bestimmungen. Unter anderem werden Besuche im Spital und in Heimen wieder erlaubt – unter Vorbehalt.
05.05.20 - 20:36 Uhr
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