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Neue Verhaltensregeln betreffend Coronavirus

Es gibt Neuerungen bei den Hygienemassnahmen des Bundesamtes für Gesundheit. Neu dazugekommen ist die Anweisung, Abstand zu halten. Auch die Stadt Chur hat ihre Massnahmen geändert. Die 50er Personen-Regel muss neu auch von Klubs und Gastronomiebetrieben eingehalten werden.

Südostschweiz
05.03.20 - 05:58 Uhr
Ereignisse
Der Bund sowie die Stadt Chur ändern ihre Massnahmen betreffend dem Coronavirus.
Der Bund sowie die Stadt Chur ändern ihre Massnahmen betreffend dem Coronavirus.
KEYSTONE/SDA

Das Bundesamt für Gesundheit hat seine Hygiene-Empfehlungen zum Schutz vor dem neuen Coronavirus ein weiteres Mal ergänzt. Neu dazugekommen ist am Mittwoch die Anweisung, Abstand zu halten. Dies gilt zum Beispiel für das Anstehen in einer Schlange.

Um die durch das Virus Sars-CoV-2 besonders gefährdeten älteren Menschen zu schützen, soll das Abstand halten vor allem für sie und ihnen gegenüber gelten, wie Vertreter von Bund und Kantonen am Mittwochabend in Bern vor den Medien bekannt gaben. Auch Teilnehmer von Sitzungen sollen körperlich auf Distanz gehen.

Das «Social Distancing» sei neu, sagte Gesundheitsminister Alain Berset am Mittwochabend in Bern vor den Medien. Eine gewisse Distanz zu anderen Menschen sei zum Schutz der Verletzlichsten wichtig.

Chur verschärft Massnahmen

Auch in Chur gibt es Änderungen. Bisher galt in der Hauptstadt des Kantons Graubünden die 50er-Regel für Veranstaltungen. Diese wird erweitert und gilt nun auch für Clubs. Veranstaltungen mit über 50 Personen sind in der Stadt Chur neu auch für die Gastronomie bewilligungspflichtig.

Nachdem am vergangenen Wochenende verschiedene Partys mit grossen Besucherzahlen stattgefunden hätten, habe man die entsprechenden Veranstalter auf diese Tatsache hingewiesen, erklärte Stadtpräsident Urs Marti am 4. März gegenüber der Südostschweiz. Jetzt werde man die Regel gemeinsam mit den kantonalen Behörden strikt durchsetzen.  

Hinweise bleiben bestehen

Das neue Piktogramm ergänzt die in Rot-Gelb gehaltenen Plakate und die Flyer der Kampagne «So schützen wir uns». Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat sie Ende Februar wegen des Virus' lanciert.

Gültig bleiben die weiteren Hinweise: Hände gründlich waschen und Händeschütteln vermeiden, in ein Taschentuch oder in die Armbeuge niesen und husten und bei Fieber oder Husten zuhause bleiben. Arztpraxen und Notfallstationen sollen erst nach telefonischer Anmeldung aufgesucht werden. (sda/obe)

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